Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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Angabe 
bei den für Militär— 
anwärter nicht aus— 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
  
  
Bezeich nung der Stellen. schließlich bestimmten wenn es nicht die Behörde Bemerkungen. 
Fiellen, in nelchem selbst ist, bei welcher die An- 
sang stellung gewünscht wird. 
vorbehalten sind. 
VI. Finanzministerium. 
(Central-Blatt 1898 S. 40.) 
Unter Ziffer 5 ist zwischen den Worten 
„WSteueraufseher" und „Obergrenzauf- 
seher“ einzufügen: 
Revisionsaufseher 
IV. fünnigreich Württemberg. 
II. Im Instizdepartement. 
11. Amtsgerichtsdiener und Gefangen- — unverändert. S#le 17. Die Etellen 
wärter, bei den Amtgerichten 
tutt t--Stadt, 
Smugart ** Amt und 
Ulm sind der aus- 
schließlichen Besetzung 
im Wege des uf- 
rückens nicht vorbe- 
halten. 
14. Heizer und Maschinenwärter an den — unverändert. 
27. 
30. 
31. 
32. 
Justizgebäuden zu Stuttgart und Ulm, 
  
  
IV. Im Departement des Innern. 
Büreaugehülfe und Hülfsschreiber bei 
der Centralstelle für Gewerbe und 
Handel, 
. fällt aus. 
Guts= und Gestütsaufseher auf den 
Gestütshöfen Marbach, Offenhausen 
und Güterstein, 
fällt aus. 
Aufseher und Hausknecht bei dem 
Landesgewerbemuseum, Aufwärter bei 
dem chemischen Laboratorium und der 
Modellirwerkstätte und zumaliger Auf- 
seher bei der Sammlung der Gyps- 
abgüsse, Schuldiener an der Fachschule 
für Feinmechanik zu Schwenningen, 
fällt aus. 
fällt aus. 
  
unverändert. 
unverändert. 
unverändert. 
  
  
 
	        
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