Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

M32. 
483 
  
Bczeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
Xll. Hgerzogihum Sachsen-Meiningen. 
2. Die Schreiber bei der Landes- 
kreditanstalt, 
17a Die Schuldiener an den Staats- 
schulanstalten, 
Staatsministerium, Ab- 
theilung der Finanzen 
Staatsministerium, Ab- 
theilung für Kirchen- 
und Schulensachen. 
mindestens zur Staatsministerium. 
18. Die Registratoren und deren 
Hälfte. 
Assistenten bei dem Staatsmini- 
sterium, sowie die Registratur- 
gehülfen im Rechnungs= und 
Revisionsbureau, 
Staatsministerium, Ab- 
19. Die Registratoren und deren]mindestens zur 
Assistenten bei der Landeskredit- Hälfte. theilung der Finanzen. 
anstalt 
bei den Landräthen und dem,E mindestens zur Staatsministerium, Ab- 
Bergamte, der Registraturge- Hälfte. theilung des Innern. 
hülfe bei der Landesirren- 
anstalt, die Registraturgehülfen 
vei den Landräthen, 
Staatsministerium, Ab- 
theilung der Finanzen. 
mindestens zur 
21. Die Schreiber in der Buch- 
Hälfte. 
halterei und der Expedient bei 
der Landeskreditanstalt. 
  
  
  
In den preußischen Ausführungs= und Zusatzbestimmungen zu § 16 der Anstellungsgrundsätze 
ür Militäranwärter ist eine Aenderung insofern eingetreten, als die Vermittelungsbehörde des VII. Armee- 
orps, das bisherige Bezirkskommando „I Münster“, die Bezeichnung „Münster“ erhalten hat.
	        
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