Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

esehund Verardunngsgut 
für das 
Königreich Bayern. 
  
  
8 35. 
München, den 31. Juli 1901. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 16. Juli 1901, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadt- 
gemeinde Landau i. Pf. betreffend. — Bekanntmachung vom 23. Juli 1901, Ausgabe von Schuld- 
verschreibungen auf den Inhaber betreffend. — Bekanntmachung vom 24. Juli 1901, die den Militär- 
anwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen betreffend. — Ordens-Verleihung. — Königlich Allerhöchste 
Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. — K. italienisches Consulat in München. — Auszug 
aus der Adelsmatrikel des Königreiches. 
  
  
  
  
Nr. 15485. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde 
Landau i. Pf. betreffend. 
f#. Staatsministerium des Innern. 
Durch Entschließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuches 
und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz= und Verordnungs- 
Blatt S. 1229) der Stadtgemeinde Landau i. Pf. auf Grund der Beschlüsse des Gemeinde- 
rathes und der Gemeindeversammlung vom 13. Mai und 18. Juni bezw. 18. Mai ds. Is. 
und des staatsaufsichtlichen Bescheides des K. Bezirksamtes Landau i. Pf. vom 5. ds. Mts. 
im Einverständnisse mit den K. Staatsministerien der IJustiz und der Finanzen die Ge- 
nehmigung zur Ausgabe 4%iger Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesammt- 
nennwerthe von 1005000 Mark und zwar: 
84
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.