Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

    
esth und Verorduungs gut 
für das 
Königreich Bayern. 
——efff. 
  
36. 
München, den 6. August 1901. 
  
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 30. Juli 1901, die Aufnahme in den Dienst der R. Staatseisenbahnverwaltung ein- 
schließlich der Bodenseedampfschifffahrt, der Kettenschleppschifffahrt auf dem Main und der Kanalverwaltung 
etreffend. 
—4 
  
  
Bekanntmachung, die Aufnahme in den Dienst der K. Staatseisenbahnverwaltung einschließlich 
der Bodenseedampfschifffahrt, der bitenschleperheffah auf dem Main und der Kanalverwaltung 
etreffend. 
fl. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeubern. 
Die in der Bekanntmachung vom 22. November 1885, die Aufnahme in den Dienst 
der K. Bayerischen Verkehrsanstalten betreffend, enthaltenen Bestimmungen über die Auf- 
nahme in den Dienst der K. Staatseisenbahnverwaltung und über die Abhaltung der Dienst- 
prüfungen für das Personal der Staatseisenbahnverwaltung (Gesetz= und Verordnungs-Blatt 
1885 S. 716—736 und S. 753—787) sowie sämmtliche zu diesen Bestimmungen seither 
ergangenen Nachträge und Ergänzungen werden aufgehoben und durch nachstehende Bestim- 
mungen ersetzt. Die neuen Bestimmungen treten mit dem 1 September 1901 in Wirksamkeit. 
Auf das nach den bisherigen Vorschriften aufgenommene Personal, insoweit dasselbe 
die pragmatischen und nichtpragmatischen statusmäßigen Beamten, die statusmäßigen Unter- 
beamten und Bediensteten, die Anwärter für den höheren und mittleren Dienst, die Hilfs- 
bediensteten, endlich die in Vorbereitung für statusmäßige Stellen befindlichen MNilltiranwarter 
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