Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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c) Ausarbeitung eines Entwurfes für Wiederherstellung, Umbau oder Erweiterung von 
Bahnbestandtheilen einschließlich Begründung, Voranschlag und Betriebsplan; 
d) Entwurf und. Voranschlag eines mittelgroßen Gebäudes. 
2. Für den Hochbaudienst: 
a) Entwurf eines Gebäudes mittleren Umfanges einschließlich der weiteren schriftlichen 
Grundlagen für die Bauausführung; 
b) Entwerfen verschiedener technischer und künstlerischer Einzelheiten schwierigerer Art; 
) Entwurf eines größeren Um= oder Erweiterungsbaues auf Grund gegebener Pläne, 
einschließlich des Kostenanschlages, Betriebsplanes, besonderer Bedingnisse u. s. w.; 
d) Entwerfen von in das Hochbaufach einschlägigen Tiefbauten mittleren Umfanges 
nebst Kostenanschlag und Baubetriebsplan. 
B8. Mündlicher Theil. 
1. Für beide Fäücher gemeinsam: 
a) die allgemeinen Grundzüge der Reichsverfassung und des bayerischen Staats= und 
Verwaltungsrechts; Organisation der bayerischen Staatseisenbahnen und die Auf- 
gaben der einzelnen Dienstesstellen; die allgemeinen Dienstvorschriften für die An- 
gehörigen der K. B. Verkehrsanstalten; 
b) die technischen Vereinbarungen des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen über 
den Bau und die Betriebseinrichtungen der Haupt= und Nebeneisenbahnen; die 
Grundzüge für den Bau und die Betriebseinrichtungen der Lokalbahnen; die Normen 
für den Bau und die Ausrüstung der Haupteisenbahnen Bayerns; die Betriebs- 
ordnung für die Haupteisenbahnen und die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen 
Bayerns — sämmtlich soweit sie in den speziellen Dienst einschlagen; die Fahr- 
dienstvorschriften und die Signal-Ordnung für die K. B. Staatseisenbahnen; 
c) die Vorschriften über die Rechnungs-, Buchungs= und Wirthschaftsordnung, die 
Anleitung über die Verbuchung der Neubau= und Bahnunterhaltungskosten und die 
Behandlung der Lohnlisten und Zahlungsanweisungen, ferner die Alters-, Unfall- 
und Krankenversicherung; 
d) die allgemeinen Bedingnisse für die Verakkordirung der Staatsbauarbeiten und für 
Materiallieferungen; 
) die Grundsätze für Preisentwickelungen; 
f) Kenntniß der Bauart und Benützung der gebräuchlichsten Meßinstrumente, dann der 
Ausführung von Längen-, Höhen= und Winkelmessungen; 
L) Baumaterialienkunde.
	        
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