Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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4. Oberstationsmeister (im Rangirdienste): 
Kenntniß: 
c) der Linien der K. B. Staatseisenbahnen, der Namen der angrenzenden Bahnen und 
der Uebergangsstationen; 
d) der einschlägigen Bestimmungen der Fahrdienstvorschriften; 
e) der Zugbildungsordnung; 
I!) der Belastungs= und Bremsvorschriften; 
8) der Dienstanweisung, betreffend die Benützung der Güterwagen; 
h) der Dienstanweisung für die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Beförderung von 
Vieh, Geflügel und thierischen Abfällen u. s. w.; 
i) der Dienstanweisung für das Verfahren bei Beschädigung von Wagen; 
k) der Dienstanweisung für das Wagenaufsichts= und Bremspersonal, soweit ein- 
schlägig; 
1!) der Bahnhofverhältnisse des Stationsortes, sowie aller für den Rangirdienst daselbst 
erlassenen besonderen Bestimmungen. 
5. Oberstationsmeister (im Packerdienste): 
Kenntniß: 
c) der Bestimmungen der Eisenbahn-Verkehrsordnung und der allgemeinen Abfertigungs- 
Vorschriften über Annahme, Verpackung, Verwiegung, Bezettelung, Verladung, Aus- 
ladung und Ablieferung der Güter; 
d) der Vorschriften über Erhebung von Nebengebühren; 
e) der Vorschriften für den Uebergabs= und Uebernahmsdienst; 
1) der Vorschriften über die Bestellung und Verwendung der Güterwagen; 
L) der bayerischen Eisenbahnlinien und der wichtigsten fremden Auschlußlinien; 
h) des Güterzugsfahrplanes, der verschiedenen Arten der Güterzüge und der Vorschriften 
über deren Benützung; 
i) der wichtigsten zollgesetzlichen Vorschriften über den Güterverkehr. 
6. Zugführer: 
Kenntniß: 
„) der Eisenbahngeographie Bayerns und der Nachbarländer hinsichtlich der Anschluß- 
strecken und Uebergangsstationen, ferner der amtlichen Fahrplanbehelfe, einschließlich 
des graphischen Fahrplanes, der wichtigsten direkten Zugsverbindungen, der Warte- 
zeitentabelle, der bahnpolizeilichen Vorschriften; 
d) der Fahrdienstvorschriften, der Signalordnung, der Zugbildungsordnung und der 
Dienstanweisung für die Luftdruckbremse und die Luftsaugebremse;
	        
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