Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

M 36. 559 
dann in der Prüfung zum Streckenwärter an Blockstationen: 
i) Kenntniß der auf den Blockstationen befindlichen Mastsignale, Telephone, elektrischen 
Läutwerke und Streckenblockapparate hinsichtlich ihrer Unterhaltung; 
und in der Prüfung zum Streckenwärter im Vorarbeiterdienste: 
k) Kenntniß der verschiedenen, bei der treffenden Bahn vorkommenden Arten von Weichen 
hinsichtlich ihrer Konstruktion, ihres Zweckes und ihrer Bedienung, sowie der mit 
denselben verbundenen Signalvorrichtungen und der Weichenstellwerke. 
11. Bauaufseher: 
c) Sicherheit in der Berechnung geradliniger ebener Figuren nach Umfang und Fläche, 
in der Berechnung der Flächen und des körperlichen Inhaltes der beim Bau vor- 
kommenden, von ebenen Flächen begrenzten Körper; 
c) Kenntniß der gebräuchlichsten Maurer-, Steinhauer-, Zimmerer-, Schreiner-, Schlosser- 
und Dachdeckermaterialien, der Mörtelbereitung, der gewöhnlichen Mauer= und 
Zimmererverbände, Schreiner-, Schlosser= und Dachdeckerarbeiten; 
e) allgemeine Kenntniß der bei der Erhaltung der Bahn, insbesondere des Oberbaues 
vorkommenden Arbeiten, dann der hiebei, sowie beim Neubau in Verwendung 
kommenden gewöhnlichen Geräthe und Aufzugsvorrichtungen; 
() Kenntniß der Dienstanweisung für Bahnwärter und Weichensteller, sowie der Fahr- 
dienst-Vorschriften und der Signalordnung, der Vorschriften über die Benützung der 
dem Betriebe noch nicht übergebenen Geleise; Kenntniß der allgemeinen Vorschriften 
für die Herstellung und Unterhaltung des Querschwellenoberbaues und über Benützung 
und Unterhaltung der Staatsgebäude; 
8) Fertigkeit in der Führung der Listen zur Kontrolle der Arbeiter und in der Auf- 
stellung von Materialrapporten; 
h) Kenntniß der Durchführung der Kranken-, Unfall-, Alters= und Invaliditätsversicherung 
bei den K. B. Staatseisenbahnen. 
12. Zeichner und Zeichner I. Klasse (im bautechnischen Dienste), dann 
Bahnmeister: 
Fähigkeit: 
c) zur Berechnung geradliniger ebener Figuren, sowie des Kreises und seiner Theile, 
dann der bei dem Baue vorkommenden regulären Körper, Gewölbe und Gewölbe- 
flächen, ferner zur Inhaltsbestimmung ebenflächiger Körper, des Cylinders, Kegels 
und der Kugel, sowie der Oberfläche derselben (ohne Beweisführung); 
d) zur Anfertigung von Massenberechnungen, von Kostenvoranschlägen größerer Baulich- 
keiten im Ingenieur= und Hochbaufache;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.