568
Uebersicht
über die statusmäßigen Anfangsstellen im niederen Dienste und die hiefür geforderte Vor-
bereitung und Ausbildung mit Angabe der zugänglichen Vorrückungsstellen.
a) Eisenbahndienst.
—
1.. 3. 4.
Anfangsstellen
Lsb. Vorbereitung und Ausbildung bis zr orrückugs
Nr. Bezeichnung Anstellungsprüfung stellen
S .- (Bgl. die Anmerkung.“)
II Stationsdiener a) Civilbewerber; Vorbereitungszeit mindestens] a) Zunächst
(im Gesammtdienst) drei Jahre und zwar: Beschäftigung im Bahn= Stations-
(im Rangirdienst) unterhaltungsdienst und im niederen Stations- meister
(im Weichenstelldienst) dienst (Rangir-, Weichenstell-, Packer= und dann
(im Packerdienst) Perrondienst bezw. gemischten Dienst) zu-Oberstations-=
(im gemischten Dienst). sammen mindestens ein Jahr, hievon im meister
Eine Ausbildung für Bahnunterhaltungsdienst mindestens 6 Wochen; oder
den Schaffuerdienst während der übrigen Vorbereitungszeit ist der) zunächst
kann erst nach erfolg- Bewerber in demjenigen Dienstzweige zu be-Schaffner
reich abgelegter Prüf- schäftigen, in welchem die Anstellung in Aus- dann
ung für den gemischten sicht genommen ist. Zugführe
Dienst stattfinden. b) Militäranwärter und vorzugsberechtigte Gen-) zunächst
darmerieangehörige: einshrige Vorbereitung Portier
und zwar: im ersten Halbjahr Beschäftigung dann
im Bahnnnterhaltungsdienst (in diesem min-,Oberportier.
*) Anmerkung:
destens vier Wochen) und im niederen Sta-
tionsdienst (vgl. lit. a); dann sechs Monate
Probedienst auf der erledigten Stelle (die
Stationsdienerstellen im Gesammtdienste
sind den Militäranwärtern und vorzugs-
berechtigten Gendarmerieangehörigen nicht un-
mittelbar zugänglich).
Insoweit hier nicht anderweitige Anordnungen getroffen sind, sind die Bewerber während
der dreijährigen Vorbereitungszeit in demjenigen Dienstzweige zu beschäftigen, in welchem
die statusmäßige Anstellung in Anesicht genommen ist,
und vorzugsberechtigte Gendarmericangehörige (vgl. S
ihnen vorbehaltenen erledigten Stellen zurückzulegen.
und es haben Militäranwärter
28) die Vorbereitungszeit auf den