W 36.
569
— eS—8—..
Efde.
Nr.
Dienst-Gruppe #
———
3.
Anfangsstellen
Bezeichnung
Vorbereitung und Ausbildung bis zur
Anstellungsprüfung
(Vgl. die Anmerkung Seite 568.)
Vorrückungs-
stellen
—
II
Portier.
Bureandiener.
Wagenmeister.
Schrankenwäirter.
Die Bewerber um Anstellung als Portier müssen
hinreichende Kenntnissein fremden Sprachenbesitzen.
a) Civilbewerber: Vorbereitungszeit mindestens
drei Jahre, hievon mindestens ein halbes Jahr
Beschäftigung im gemischten Dienst an einer
geeigneten Station; die fernere Vorbereitungs-
zeit ist im Portierdienste zurückzulegen.
b) Militäranwärter und vorzugsberechtigte Gen-
darmerieangehörige: einjährige Vorbereitung
und zwar: drei Monate Beschäftigung im ge-
mischten Dienst an einer geeigneten Station,
dann neun Monate Probedienst auf der er-
ledigten Stelle.
a) Civilbewerber: Vorbereitungszeit mindestens
drei Jahre. ·
b) Militäranwärter und vorzugsberechtigte Gen-
darmerieangehörige: einjährige Vorbereitung.
Wegen der Art der Beschäftigung vgl. die
Anmerkung auf Seite 568.
Bewerber, welche auch im Vermessungs-
dienst Verwendung finden sollen, sind während
der Vorbereitungszeit mindestens sechs Wochen
im Vermessungsdienste zu beschäftigen.
Die Bewerber müssen das Schlosser-, Dreher-,
Schmiede-, Schreiner= oder Wagner-Handwerk
erlernt haben.
Vorbereitungszeit mindestens drei Jahre und
zwar: mindestens einjährige Ausübung des er-
lernten Handwerks in einer Staatsbahnwerkstätte
und einjährige Beschäftigung im Zugbegleitungs-
dienst; die fernere Vorbereitungszeit ist im Wagen-
aufsichtsdienst an einer geeigneten Station zurück-
zulegen.
a) Civilbewerber: Vorbereitungszeit mindestens
drei Jahre und zwar: mindestens 6 Wochen
Beschäftigung im Bahnunterhaltungsdienst;
die fernere Vorbereitungszeit ist im Schranken=
wärterdienst zurückzulegen.
Oberportier.
Zunächst
Bureau-
diener I. Klasse
dann
Kassadiener.
Oberwagen-
meister.
Streckenwärter.
92