Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

— 
* 
Lsde. 
Nr. 
Dienst-Gruppe wo 
  
  
  
  
  
3. 
Anfangsstellen 
  
Bezeichnung 
Vorbereitung und Ausbildung bis zur 
Anstellungsprüfung 
(Vgl. die Anmerkung Seite 568.) 
Vorrückungs- 
stellen 
  
II 
II 
III 
  
Streckenwärter. 
Bauausseher, Zeichner 
(im bautechnischen 
Dienst), 
(im geometrischen 
Dienst). 
Heizer 
(im Lokomotivdienst) 
(im Beleuchtungs- 
dienst). 
  
  
b) Militäranwärter und vorzugsberechtigte Gen- 
darmerieangehörige: einjährige Vorbereitung 
und zwar: vier Wochen Beschäftigung im 
Bahnunterhaltungsdienst und zwei Monate im 
Schrankenwärterdienst; dann neun Monate 
Probedienst auf der erledigten Stelle 
a) Civilbewerber: Vorbereitungszeit mindestens 
drei Jahre, hievon mindestens ein Jahr Be- 
schäftigung im Bahnunterhaltungsdienst; die 
fernere Vorbereitungszeit ist im Strecken- 
wärterdienst, eventuell an einer Blockstation 
oder als Arbeiterpartieführer zurückzulegen. 
b) Militäranwärter und vorzugsberechtigte Gen- 
darmerieangehörige: einjährige Vorbereitung 
und zwar: je sechs Wochen Beschäftigung im 
Bahnunterhaltungs und Streckenwärter= bezw. 
Blockdienste oder als Arbeiterpartieführer; 
neun, Monate Probedienst auf der erledigten 
Stelle. 
Die Bewerber müssen das Absolutorium einer 
Baugewerkschule nachweisen. 
a) Civilbewerber: Vorbereitungszeit mindestens 
drei Jahre; 
b) Militäranwärter und vorzugsberechtigte Gen- 
darmerieangehörige: einjährige Vorbereitung. 
Wegen der Art der Beschäftigung vgl. 
die Anmerkung auf Seite 568. 
a) Civilbewerber: Vorbereitungszeit mindestens 
drei Jahre, hievon mindestens ein Jahr Be- 
schäftigung im Maschinenhausdienst; die fernere 
Vorbereitungszeit ist im Heizerdienst zurück- 
zulegen. 
b) Militäranwärter und vorzugsberechtigte Gen- 
darmerieangehörige: einjährige Vorbereitung, 
hievon: acht Wochen Beschäftigung im Ma- 
schinenhausdienst und vier Wochen Beschäftig- 
ung im Heizerdienst; dann neun Monate 
Probedienst auf der erledigten Stelle. 
  
Bauausseher. 
Bahumeister 
oder 
Zeichner 
I. Klasse. 
Heizer I. Klasse.
	        
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