36.
571
Lfde.
Nr.
Dienst-Gruppe ##
—%°O64
—
3.
Anfangsstellen
Bezeichnung
Vorbereitung und Ausbildung bis zur
Anstellungsprüfung
(Vgl. die Anmerkung Seite 568.)
Vorrückungs-
stellen
10
11
—
III
III
Lokomotivführer.
Maschinenwärter.
Werkaufseher.
Dreher-Handwerk erlernt haben.
Vorbereitungszeit mindestens drei Jahre und
zwar mindestens einjährige Ausübung des Schlosser-
Handwerks in einer Staatsbahnwerkstätte bei der
okomotivreparatur und einfährige Beschäftigung
im Heizerdienst; die fernere Vorbereitungszeit ist
im Lokomotivführerdienst zurückzulegen.
Vorbereitungszeit mindestens drei Jahre, hie-
von mindestens ein Jahr Beschäftigung im Ma-
schinenhausdienst; die fernere Vorbereitungszeit
ist im Heizer- oder Maschinenwärterdienste zurück-
zulegen.
a) im Werkstättedienst:
Die Bewerber müssen ein geeignetes, in einer
Staatsbahnwerkstätte zur Ausübung gelangendes
Handwerk erlernt haben.
Vorbereitungszeit mindestens drei Jahre;
während derselben Beschäftigung als Vorarbeiter
in einer Staatsbahnwerkstätte.
b) in Elektrizitätswerken:
Die Bewerber müssen das Schlosser= oder
Dreherhandwerk erlernt haben.
Vorbereitungszeit mindestens drei Jahre und
zwar: mindestens einjährige Ausübung des er-
lernten Handwerkes in einer geeigneten Staats-
bahnwerkstätte, soweit nicht die Bewerber bereits
in einer größeren Fabrik für elektrische Be-
leuchtung eine entsprechende fachtechnische Vor-
bereitung erfahren haben; vier Monate Be-
schäftigung als Heizer; während der ferneren
Vorbereitungszeit Bedienung der elektrischen und
maschinellen Einrichtungen in einem Elektrizitäts-
werke.
Die Bewerber müssen das Schlosser= oder
Lokomotiv=
führer I. Klasse.
Werkaufseher.
Werkführer.
92“