Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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d) Kanaldienst. 
  
  
  
  
  
1. 2. 3l 
Anfangsstellen 
Lfde. Vorbereitung und Ausbildung bis zur Vorrückungs- 
Nr. Bezeichnung Anstellungsprüfung stellen 
(Vgl. die Anmerkung Seite 568.) 
1 Kanalwärter. Die Bewerber müssen das Maurer= oder Zimmerer= Zunächst 
handwerk erlernt haben: Kanalansseher 
a) Civilbewerber: Vorbereitungszeit mindestens drei dam 
Jahre, hievon mindestens 3 Monate Beschäftigung Kanalmeister 
bei der Kanalunterhaltung; die fernere Vorbereit- 
ungszeit ist im Kanalwärterdienst zurückzulegen. 
b) Militäranwärter: einjährige Vorbereitung. Hievon 
vier Wochen Beschäftigung bei der Kanalunter- 
haltung und zwei Monate Beschäftigung im Kanal- 
wärterdienst; dann neun Monate Probedienst auf 
der erledigten Stelle. 
2 Bureaudiener. Die in Abschnitt a Nr. 3 dieser Uebersicht für die Bureandiene 
Anstellung als Bureaudiener bezeichneten Anforderungen.. Klasse. 
3 Zeichner Die in Abschnitt a Nr. 7 dieser Uebersicht für die Zeichner 
(im bautechnischen Anstellung als Zeichner im bautechnischen Dienst be. Klasse. 
Dienst). zeichneten Anforderungen. 
4 Kanzleigehilfe. Die in Abschnitt a Nr. 13 dieser Uebersicht für Zunächst 
die Anstellung als Kanzleigehilfe bezeichneten Anforder-Kanztleigehilfe 
ungen. I. Klasse 
dann 
  
  
  
Kanzlist.
	        
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