Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

M37. 601 
Nr. 18230 1. 
Bekanntmachung, die Sekretäre bei der Ministerialforstbuchhaltung betreffend. 
fl. Staatsministerium der Finanzen. 
Ministerial-Forstabtheilung. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben unter'm 22. Juli ds. Is. allergnädigst geruht, den Sekretären bei der 
Ministerialforstbuchhaltung den Titel „Ministerialforstsekretär“ zu verleihen. 
München, den 1. August 1901. 
In Vertretung: 
Staatsrath von May. 
Nr. 17264. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die 
Stadtgemeinde Kaiserslautern betreffend. 
fKl. Staalsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den K. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen 
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuches 
und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz= und Verordnungs- 
blatt S. 1229) der Stadtgemeinde Kaiserslautern auf Grund der Beschlüsse des 
Stadtrathes und der Gemeindeversammlung vom 11. und 21. Juli ds. Is. und des 
staatsaufsichtlichen Bescheides des K. Bezirksamts Kaiserslautern vom 25. Juli ds. Is. die 
Genehmigung zur Ausgabe 4%iger Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesammt- 
nennwerthe von 1980 000 Mark, und zwar Serie X 
Lit. A Nr. 1—575 zu je 2000 J, 
„ B „ 1—575 „ „ 1000 J4, 
„ C „ 1—320 „ „ 500 J, 
„ D „ 1—320 „ „ 200 -, 
„ E „ 1—310 „ „ 100 4, 
halbjährig am 2. Januar und am 1. Juli verzinslich, ertheilt. 
München, den 6. August 1901. 
In Vertretung: 
Staatsrath von Neumayr. 
96
	        
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