Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

W 46. 
24.— 
Ersatz einzelner Theile der Federverbindung inclos. Befestigung: 
a. Goldspiralfeder das Stück . 
643 
5 bis 10 
  
#f. Staatsministerium des Innern und fl. fKriegsministerium. 
Bekanntmachung, Prüfungsordnung zum einjährig-freiwilligen Dieust betreffend. 
b. Goldfederträger das Stück 3 M bis 5 
c. Goldschraube das Stück . . 3 AMA. bis 5 A. 
25. Klammern oder Einlagen aus Edelmetall zur Befestigung oder Verstärkung einer 
Kautschukplatte 5 & bis 10 . 
26. Eine Kautschukreparatur 5 & bis 10 
27. Ansetzen oder Ersetzen eines neuen Kantschukzahnes 6 J& bis 10 
28. Reinigen und Poliren eines getragenen Ersatzstückes 3 ¾ bis 10 + 
29. Ein Emaillezahn mit Platinunterlage 30 A. bis 50 A 
Zwei dergleichen 50 bis 60 
30. Ein Emaille-Ober= und Untergebiß 300 & bis 500% 
31. Anfertigung einer Platte aus Gold exclus. Metallwerth 20 bis 30 
Jeder daran befestigte Zahn. .. Was-bisle- 
32. Goldgebißreparatur oder Ansetzen eines neuen Zahnes 15 bis 30 
33. Obergebiß und Untergebiß in Gold mit Zähnen in Kautschuk 250 bis 350. 
Für Zahnfleischzähne mehr . .50.-l-.bile0.-lz. 
34. Obergebiß und Untergebiß in Gold mit Goldspiralfedern . 500 M. bis 600 A. 
35. Einsetzen eines Stiftzahnes 10 & bis 20 
36. Einsetzen eines Stiftzahnes mit Wurzelring 30 bis 50 
37. Brückenarbeiten für jeden Zahn 20 M bis 50 4. 
38. Regulirungsapparat in Kautschuk oder in Aluminiumbronze 20 NX bis 100 
in Gold . 50Mbi8300M 
39. Obturator in Kautschur . ZOMbiSLOOJL 
40. Ersatz von Kieferdefekten aus Kautschuk einschl. der Zähne . 30 MA. bis 200 A. 
41. Apparat zur Feststellung von Kieferbrüchen .. 30 & bis 200 
42. Bei Anfertigung von Gebissen oder deren Theilen aus unedlen Metallen verringert 
sich der Preis um die Differenz des Metallwerthes. 
Nr. 22662. 
Unter Bezugnahme auf das Ausschreiben vom 8. Juli ds. Is. — Ges.= u. V.-Bl. 
S. 485 — wird nachstehend eine im Centralblatt für das Deutsche Reich vom 27. v Mts.
	        
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