Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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S. 343 veroffentlichte Bekanntmachung des Reichs-Kanzlers vom 26. gl. Mts. zur Kennt- 
niß gebracht. 
München, den 12. Oktober 1901. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. Frhr. v. Asch. 
  
Das unter dem 11. Juni ds. Is. veröffentlichte Verzeichniß derjenigen Prüfungs- 
kommissionen für Einjährig-Freiwillige, bei welchen die russische Sprache als Prüfungsgegen- 
stand an die Stelle der englischen Sprache treten darf (Centralblatt S. 190), wird dahin 
abgeändert, daß die Königlich preußischen Prüfungskommissionen zu Merseburg, Erfurt und 
Lüneburg fortfallen, während die Königlich preußische Prüfungskommission zu Gumbinnen 
hinzutritt. 
Berlin, den 26. September 1901. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Dr. Hopf. 
Nr. 22573. 
Bekauntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde 
Nürnberg betreffend. 
R. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den K. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen 
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuches und 
§9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz= und Verordnungsblatt 
Seite 1229) der Stadtgemeinde Nürnberg auf Grund der Beschlüsse der gemeindlichen 
Kollegien vom 8. ds. Mts. und des staatsaufsichtlichen Bescheides der K. Regierung von 
Mittelfranken, Kammer des Innern, vom 9. ds. Mts. die Genehmigung zur Ausgabe 4% ger 
Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesammtnennwerthe von 6 000 000 J—X, und zwar: 
Lit. A Nr. 101—280 zu je 5000 JK, 
Lit. B Nr. 501—1400 zu je 2000 , 
Lit. C Nr. 1801—4500 zu je 1000 
Lit D Nr. 1001—1600 zu je 500., 
Lit. E Nr. 1001—2500 zu je 200., 
halbjährig am 1. April und am 1. Oktober verzinslich, ertheilt. 
München, den 15. Oktober 1901. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. 
 
	        
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