Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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Nr. 23131. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
K#Staatsministerium des Innern. 
Der Bayerischen Vereinsbank in München wurde die Genehmigung zur Ausgabe 
zweier neuer Serien (XXV und XXVI) 4% iger Hypothekenpfandbriefe auf den Inhaber 
im Betrage von je 10 Millionen Mark, eingetheilt in Stücke zu je 5000, 2000, 1000, 
500, 200 und 100 J—N¾ ertheilt. Die Einlösung der Hypothekenpfandbriefe beider Serien 
soll im Laufe von längstens 62 Jahren von dem Ausstellungstage an gerechnet, mit der 
Maßgabe erfolgen, daß während der ersten zehn Jahre die Rückzahlung im Wege der Ver- 
loosung und Kündigung ausgeschlossen ist. 
München, den 26. Oktober 1901. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. 
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Ordens-Verleihung. Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Aunahme einer fremden Dekoration. 
Im Namen Beiner Majestät des fönigs. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit= pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, haben Sich unter'm 12. Oktober ds. 98. 
haben Sich unter'm 18. Oktober ds. Is. allergnädigst bewogen gefunden, dem K. bel- 
allergnädigst bewogen gefunden, dem Mon= gischen Generalconsul Ludwig Steub in 
signore Dr. Cäsar Sambrcetti, Erzbischof München die Bewilligung zur Annahme 
von Korinth, Apostolischen Nuntius am König= und zum Tragen des ihm von Seiner König- 
lichen Hofe, das Großkrenz des Verdienst= lichen Hoheit dem Fürsten von Bulgarien 
ordens der Bayerischen Krone zu verleihen verliehenen Kommandeurkreuzes des fürstlich 
bulgarischen Civil-Verdienstordens zu ertheilen. 
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