Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch in Huld und Guade gewogen. 
München, den 12. November 1901. 
Luitpold, 
Prinz von Layern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Grafv. Trailsheim. Dr. Frhr. v. Biedel. Dr. Frhr. v. Feilitzsch. Dr. Frhr. v. Leonrod. Frhr. v. Asch. Dr. v. Landmann. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
An — .- 
1) die Kammer der Reichsräthe, Der General-Sekretär: 
2) die Kammer der Abgeorducten. Ministerialrath v. Koppl stätter. 
  
Nr. 26941. 
Bekanntmachung, den Vollzug des Reichsstempelgesetzes betreffend. 
fl. Staatsministerium der Finanzen. 
Die in der Nr. 47 des Centralblatts für das Deutsche Reich vom 8. November 1901 
auf Seite 398 veröffentlichte Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 1. November 1901, 
betreffend die Notirung von Terminpreisen für Waaren an inländischen Börsen, wird nach- 
stehend im Abdruck zur entsprechenden Wahrnehmung bekannt gegeben. 
München, den 11. November 1901. 
Dr. rhr. v. Riedel. 
Abdruck. 
Nach der auf Grund der Ziffer 24 der Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgeesetze 
vom 14. Juni 1901 (Centralblatt S. 335 ff.) von der Königlich Preußischen Regierung 
getroffenen Feststellung werden an den nachstehend bezeichneten Börsen für die daselbst ange- 
gebenen Waaren Terminpreise oder Preise für Zeitgeschäfte im Sinne der Tarifnummer 4b 
des Reichsstempelgesetzes notirt, nämlich 
an der Börse in Berlin für Weizen, Roggen, Hafer, Mais und Roggen- 
mehl Preise für Zeitgeschäfte, 
und 
an der Börse in Magdeburg für Rohzucker (I. Produckt) sowie an der Börse 
in Cöln für Rüböl Terminpreise. 
Berlin, den 1. November 190 1. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Fischer.
	        
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