Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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Zur  Sicherheit  der  hierdurch  eingegangenen  Verpflichtungen  haftet  der
Kreis  mit  seinem  Vermoͤgen.
Dessen  zu  Urkunde  haben  wir  diese  Ausfertigung  unter  unserer  Unterschrift
ertheilt.
Swinemünde,  denn  18.

Die  ständische  Kommissen  für  den  Chausseebau  im  Usedom-Wolliner
  Kreise.

Provinz  Pommern,  RNegierungsbezirk  Stettin.

Zins-Kupon
zu  der

Kreis  Obligatton  des  Usedom-Wolliner  Kreises

Liirr.  über  Tbal  .....  Prozent  Zinsen
über  W*“  .....  Stölbequoschenz

Der  Inhaber  dieses  Zinskupons  empfaͤngt  gegen  dessen  Ruͤckgabe  am
———————  .  ..  18..  und  spaͤterhin  die  Zinsen  der  vorbenannten  Kreis-Obligation
  für  das  Halbjahr  v0or  bis.
mit  (in  Buchstaben)yg  Thalenn  ...  Silbergroschen  bei  der  Kreis=Kommunalass
  zu  Swinemünde  —  der  Ritterschaftlichen  Privatbank  zu
tettin.

Swinemuͤnde,  den  .  .  ten  .  .  ..  .  .  .  .  ..  18..

Die  ständische  Kreis-Kommission  für  den  Chausseebau  im
Usedom-Wolliner  Kreise.
Dieser  Jinskupon  ist  ungültig,  wenn  dessen
Geldbetrag  nicht  innerhalb  vier  Jahren  nach

der  Fälligkeit,  vom  Schluß  des  betreffenden
Halbjahres  an  gerechnet,  erhoben  wird.

Pro-