Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

„W 52. 705 
Anlage II. 
Su § 10 Siffer 1, #bsatz 7. 
1. Wahrschan an der Aschaffenburger Brücke. 
Die bevorstehende Bergfahrt eines Kettenschleppzuges durch die Aschaffenburger Brücke wird 
den zu Thal kommenden Schiffen und Flößen durch eine auf dieser Brücke eingerichtete Wahrschau- 
station bekannt gegeben. 
Das Wahrschauzeichen besteht in einer weißen, mit 50 cm breitem rothen Vertikalstreifen 
versehenen Rahmenflagge, welche in der Länge 3,00 m, in der Breite 1,40 m mißt und an 
einem, an der oberseitigen Brückenbrüstung des Fahrbogens angebrachten Mast 5m über die Brüstung 
hochgezogen wird. 
Solange dieses Wahrschauzeichen hoch steht, ist die Aschaffenburger Brücke für den Thalver- 
kehr gesperrt, und haben die auf der Thalfahrt begriffenen Schiffe, sowie auch die Flöße während 
des gewöhnlichen Wasserstandes gegenüber dem Hafeneinfahrtsthor, während des Hochwassers am 
Nilkheimerhof beizufahren und dort so lange zu warten, bis der Schleppzug vorüber ist. 
Der zu Berg fahrende Kettendampfer hat gegenüber dem Pompejanum so lange anzuhalten, 
bis die Wahrschauflagge an der Brücke hochgezogen ist. 
Die Wahrschauflagge auf der Aschaffenburger Brücke ist hoch zu ziehen, sobald der Ketten- 
dampfer am Pompejanum das zum Beifahren am Nilkheimerhof, bezw. gegenüber dem Hafen- 
einfahrtsthor, vorgeschriebene Signal mit dem Nebelhorn (zweimaliger Pfiff) gibt. 
Die Wahrschauflagge darf bei Mainständen über Mittelwasser (170 cm am Aschaffenburger 
Pegel) nicht hochgezogen werden, so lange sich am Bischberg ein Schiff oder ein Floß im Treiben befindet. 
Zur Nachtzeit, dann bei nebligem Wetter wird die Wahrschauflagge durch eine Laterne mit 
rothem Licht ersetzt. 
2. Wahrschau an der Klingenberger Brücke. 
Die bevorstehende Bergfahrt eines Kettenschleppzuges durch die Klingenberger Brücke wird 
den zu Thal kommenden Schiffen und Flößen durch eine an dieser Brücke eingerichtete Wahrschau- 
station bekannt gegeben. Das Wahrschanzeichen besteht in einer weißen, mit 50 cm breitem rothen 
Vertikalstreifen versehenen Rahmenflagge, welche in der Länge 5 m, in der Breite 2 m mißt und 
an einem vor dem Giebel des nächst dieser Brücke befindlichen Schulhauses angebrachten Maste 
9 m über Dachfirsthöhe aufgezogen wird. Solange diese Wahrschauflagge hochsteht, ist die Klingen- 
berger Brücke und der Klingenberger Rain oberhalb der Brücke für den Thalverkehr gesperrt und 
haben die auf der Thalfahrt begriffenen Schiffe, sowie auch die Flöße gegenüber den Steinbrüchen 
unterhalb Laudenbach beizufahren und dort so lange zu halten, bis der Kettenschleppzug vorüber ist. 
Die Wahrschauflagge an der Klingenberger Brücke ist hochzuziehen, sobald der Kettendampfer 
am Wörther Winterhafen das zum Beifahren gegenüber den Steinbrüchen unterhalb Laudenbach 
vorgeschriebene Signal mit dem Nebelhorn Czweimaliger Pfiff) abgibt. Dieses Signal ist mindestens 
20 Minuten vor der Durchfahrt des Kettenschleppzuges durch die Klingenberger Brücke zu geben. 
Der Kettenschleppzug hat unterhalb der Klingenberger Lände anzuhalten, bis die Wahrschau- 
Flagge an der Klingenberger Brücke hochgezogen ist. 
Die Wahrschau-Flagge darf nicht hochgezogen werden, solange sich ein Schiff an der Röllbach- 
mündung im Treiben befindet. 
Zur Nachtzeit, dann bei nebligem Wetter wird die Flagge durch eine Laterne mit rothem Licht ersetzt.
	        
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