Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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Blott 
    
seh= und Verordnungs 
für das 
Königreich Bayern. 
  
W 53. 
München, den 12. Dezember 1901. 
  
  
Inhalt: 
Gesetz vom 26. November 1901, die Aufnahme eines Kreisanlehens zur Deckung der Kosten der Erweiterung der 
Kreisirrenanstalt Bayreuth betreffend. — Gesetz vom 26. November 1901, die Aufnahme eines Kreisanlehens 
zur Deckung der Kosten der Erweiterung der Kreisirrenanstalt Deggendorf betreffend. — Gesetz vom 1. De- 
zember 1901, die pfälzischen Eisenbahnen betreffend. — Gesetz vom 1. Dezember 1901, die Erbauung einer 
zweigeleisigen Hauptbahn von Donauwörth nach Treuchtlingen betreffend. — Bekanntmachung vom 30. No- 
vember 1901, die Außerkurssetzung der Zwanzigpfennigstücke aus Silber betreffend. — Bekanntmachung 
vom 5. Dezember 1901, die Zusammensetzung der Oberberufungskommission für Steuersachen betreffend. — 
Bekanntmachung vom 6. Dezember 1901, die Einführung der Eisenbahn-Verkehrsordnung in Bayern 
betreffend. — Bekanntmachung vom 7. Dezember 1901, Nachtrags-Verzeichniß derjenuigen Lehranstalten, 
welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt 
sind, betreffend. — Hofdienst-Nachricht. — Verleihung der Würde eines erblichen Reichsrathes der Krone Bayern. 
  
Gesetz, die Aufnahme eines Kreisanlehens zur Deckung der Kosten der Erweiterung der Kreis- 
irrenanstalt Bayreuth betreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Cuitpold, 
von Gottes Gnaden BKöniglicher Prinz von Gayern, 
FYFoeeent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, was folgt: 
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