Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

MWßB3. 711 
Artikel 1. 
Der Kreisgemeinde von Niederbayern wird die Genehmigung ertheilt, zur Deckung der 
Kosten für Erbauung eines Pavillons für männliche unruhige Kranke bei der Kreisirrenanstalt 
Deggendorf ein Anlehen bis zum Höchstbetrage von 148 000 M aufzunehmen. 
Artikel 2. 
Die Verzinsung und Tilgung des aufgenommenen Schuldbetrages hat aus Kreisfonds, 
die Tilgung in den Jahren 1911 bis 1920 zu erfolgen. 
Gegeben zu Rohrbrunn, den 26. November 1901. 
Luitpold, 
Prinz von Sayeru, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Graf v. Trailsheim.Dr. Frhr. v. Riedel. Dr. Frhr. v. Feilitzsch. Dr. Frhr. v. LCeonrod. Frhr. v. Asch. Dr. v. Landmann. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Ministerialrath 
im K. Staatsministerium des Innern: 
Dr. Proebst. 
. — 
  
  
Gesetz, die pfälzischen Eisenbahnen betreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Luitpold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Hayern, 
Begent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, was 
folgt: 
1187
	        
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