Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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Hofdienst-Nachricht. 
Im Namen Seiner Majestät des Rönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Lnit: 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 27. November ds. Is. den Ober- 
leutnant im Infanterie-Leib-Regiment Theo- 
bald Freiherrn von Malsen auf sein aller- 
unterthänigstes Ansuchen zum Königlichen 
Kammerjunker zu ernennen. 
Verleihung der Würde eines erblichen 
Reichsrathes der Krone Bayern. 
Im Namen Seiner Majestät des RKönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben vermöge Allerhöchsten offenen Dekretes 
vom 5. Dezember 1901 in Rücksicht auf 
die Verfassungs-Urkunde Titel VI §5 3 und 
auf das Gesetz vom 9. März 1828, die 
Bildung der Kammer der Reichsräthe betreffend, 
den Leutnant im Dragoner-Regiment „König“ 
(2. Württemberg.) Nr. 26 Maximilian Casimir 
Guy Freiherrn von Gravenreuth in Stutt- 
gart als erblichen Reichsrath der Krone Bayern 
allergnädigst zu ernennen geruht.
	        
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