Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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Anlage B. Formular zur Zustellung an 
% Betheiligte (allgemein). 
Nr. 
vorladung. 
In der Sache, betreffend 
findet öffentlich= mündliche Verhandlung der k. Regierung . „Kammer des 
Innern, zu am 
. den ten 19 
Vormittags Uhr 
tm .. ..statt. 
Hiezu werden Sie als Betheiligter mit dem Eröffnen eingeladen, daß auch im Falle Ihres 
Nichterscheinens Beschluß gefaßt werden würde. 
Es ist Ihnen nach Maßgabe des § 4 der Vollzugsvorschriften vom 25. Januar 1901 zum 
Gesetze vom 8. August 1878, betreffend die Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofes und das 
Verfahren in Verwaltungsrechtssachen, unbenommen, einen Beistand mitzubringen oder statt per- 
sönlichen Erscheinens einen Bevollmächtigten abzuordnen. 
Letzterer muß jedoch eine schriftliche Vollmacht übergeben. 
Gegenwärtige Ladungsurkunde ist zur Verhandlung mitzubringen. 
„den . . .ten . .. . . . 19.. 
Königl. Regierung Kammer des Innern. 
An 
zu
	        
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