Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

55. 
725 
Gesetz, den Bedarf für Erweiterungs-, Ergänzungs= und Neubauten auf den im Betrieb 
befindlichen Staatseisenbahnen betreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des RKönigs. 
Taitpol!]. 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Hayern, 
Regent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
Der 
1. 
2. 
o 
festgesetzt. 
Art. 1. 
Bedarf wird 
für die Beseitigung schienengleicher Wegübergänge aauf 2 184 500 
für Erweiterung, Umbau und Centralisirung von Stationen, 
elektrische Bahnbetriebseinrichtungen, Signalvorrichtungen und 
Wärterhäuser aafßf .... 15457000— 
für Erweiterungen und Neneinrichtungen von Beleuchtungsanlagen 
auf · 1375000Jx 
.fürErwciterungsbautenzumaschinentechnischenZweckenauf.4980000.-j-. 
für Verstärkung und Verbesserung des Oberbaues der mit Schnell- 
zügen befahrenen Bahnlinien auf . 1 700000% 
zusammen auf den Gesammtbetrag v0oo 25696500 —7 
(fünf und zwanzig Millionen sechshundert sechs und neunzig Tausend fünfhundert Mark) 
  
Art 2. 
Der K Staatsminister der Finanzen ist ermächtigt, zur Deckung des in Art. 1 fest- 
gestellten Bedarfs ein auf die Staatseisenbahnen zu versicherndes Staatsanlehen im gleichen 
Betrage aufzunehmen. 
Die 
Ausgaben für die Verzinsung dieses Anlehens während der Bauzeit und die 
Geldaufbringungskosten sind durch Erhöhung der Anlehenssumme zu beschaffen
	        
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