VI. Strafrecht und Strafprozeß. 328
wenn der Bürgermeister einer Landgemeinde eine vom Armenpflesschaftsrath
gestellte Armenrechnung an das vorgesetzte
Bezirksamt mit der beilgefügten wissentlich falschen Bestätigung
einsendet, daß die Rechnung die gesetzliche Zeit auflag,
öffentlich 22hele wurde und keine Erinnerungen vorkamen?
8 1350. Amksvergehen eines Försters durch Ausübung
der Regiejagd. XLDI, 350. Gelder in amtlicher Eigenrinsengen-
Deren Unterschlagung. EB. HI, 94.
8 350; Gemeinde-Orbn. Art. 131, 138, 156 Abf. 5.
Ein Bürgermeister, der sich rechtswidrig Steuerbeträge aneignet,
macht sich eines Vergehens der Unterschlagung, nicht
elnes Vergehens im Amte schuldig. XIIV, 315
851. Unterschlagung, begangen durch Beamte.
XIIV, 351.
352. Unberechtigte Gebühren-Erhebung durch Gerichtsbohlcher.
EB. III, 389.
g 353. Rechtswidrige Erhebung von Abgaben seiens
eines Postboten zur Ablieferung an die Postkasse.
III, 54. Anwendung des Begriffes „Abgaben“. *
von Gebühren. III, 94.
in rm) Postanweisungen; deren Unterdrückung. EB.
1
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359; Haussteuerges. v. 15. Aug. 1828 5#. 9—11.
Die Sauestiuer Taxatoren sind Beamte. X
*359, 348. Justiz-Min.-Entschl. v. 25. Eit- 1870.
den Tochug. der VO. v. 13. Mai 1870 über die Zustellung
in Strafsachen und in Sachen der nichtstreitigen Rechtspflege
in Bayerner P betr Zustellungen durch Gerichtsvollziehergehilfen.
ff. *i* Anwendung dieser Gesetzesstelle.
XIVIII, 3 Erregung ruhestörenden Lärms oder Verübung
groben Unfugs in Versammlungen. XLI, 152. Rechtliche
Qualifikation des Abpflückens einer unbedeutenden
Blume von einem Grabe. XIIV, 6. Der wirrkliche Eintritt
einer Störung oder Belästigung ist nicht Merkmal im
Thatbestand dieser Gesetzesstelle, er erfordert auch nicht die
Absicht, Lärm oder Unfug zu verüben. XLIX, 59. Demonstrativer
Gebrauch socialdemokratischer Abzeichen an einem
öffentlichen Orte kann als o Verübung hroben Unfugs betrachtet
Freden. XIIXX, 4
8 361 Ziff. 4, Vein I’-oteele. oder Betrug. EB.
. 83.
6#s 361 Ziff. 4 und 362 Abs. 2. Voraussetzung zur
S- von Bettlern an die Landespolizeibehörde.
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