Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

Muster 6. 
(F. 179) 
UI#- bobeische“ 
Viste. 
12. 
13. 
14. 
15. 
16. 
1. 
2. 
— 50 — 
Sind ausnahmsweise Militärpflichtige älterer Jahrgänge zur Anmeldung gekommen, 
so ist entweder ein bezüglicher Auszug aus den Rekrutierungsstammrollen, in welche 
sie eingetragen, oder es sind letztere selbst beizufügen. 
Außerdem werden beigefügt: 
a) die Auszüge aus den Geburtsregistern, welche die in die Rekrutierungsstamm- 
rollen des laufenden Jahres aufgenommenen Militärpflichtigen enthalten (Ziffer 7 a); 
b) die über Todesfälle eingegangenen Benachrichtigungsschreiben (Ziffer 7b und 9). 
Insoweit eine unmittelbare übertragung der Geburts= und Sterbefälle aus den 
Zivilstandsregistern stattgefunden hat (Ziffer 10), ist an Stelle der Auszüge und Be- 
nachrichtigungsschreiben eine Bescheinigung des beteiligten Beamten darüber beizufügen, 
daß die übertragung vollständig und richtig erfolgt ist. 
Der Ziodvilvorsitzende der Ersatzkommission sendet die Rekrutierungsstammrollen, nachdem 
sie zur Aufstellung der alphabetischen Liste benutzt (§ 47,1) und nach den eingegangenen 
Mitteilungen berichtigt sind (§ 49,,), an die Vorsteher der Gemeinden usw. zurück. 
Die weitere Vervollständigung der Rekrutierungsstammrollen erfolgt bei Gelegen- 
heit des Musterungsgeschäfts (§ 618,8). 
Von jeder im ferneren Verlauf des Jahres stattfindenden Aufnahme eines Militär- 
pflichtigen in die Rekrutierungsstammrollen, von jeder darin vorgenommenen Ver- 
änderung und von jeder Anmeldung eines Militärpflichtigen infolge Aufenthaltswechsels 
(§ 25f) hat der zur Führung der Rekrutierungsstammrolle Verpflichtete dem Zivil- 
vorsitzenden der Ersatzkommission behufs Berichtigung der alphabetischen Listen oder der 
Restantenlisten sofort Mitteilung zu machen (8 47),8). 
Die Streichung eines Mannes in der Rekrutierungsstammrolle darf nur mit Ge- 
nehmigung des Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission stattfinden. 
über Führung der Rekrutierungsstammrollen in großen Städten siehe § 47, 1. 
über Vernichtung der Rekrutierungsstammrollen siehe § 48,8. 
§ 47. 
Alphabetische Listen. 
Das Ersatzgeschäft wird auf die alphabetische Liste des laufenden Jahres und auf 
diejenigen der beiden vorhergehenden Jahre gegründet. 
Jede alphabetische Liste ist die Zusammenstellung aller in den Rekrutierungsstamm- 
rollen eines Jahres enthaltenen Militärpflichtigen für den Aushebungsbezirk. 
Sie wird nach demselben Muster wie, die Rekrutierungsstammrollen geführt. 
Die einzelnen Gemeinden oder gleichartigen Verbände werden in alphabetischer Reihen- 
folge hintereinander aufgeführt und der Kürze wegen mit fortlaufenden Ziffern bezeichnet.
	        
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