Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

Nr. 16. 171 
Nr. 9059. 
Bekanntmachung, den Vollzug des Gesetzes vom 11. Januar 1876, über das Urheberrecht an 
Mustern und Modellen betreffend. 
K. Staatsministerium des föniglichen Bauses und des Aubern, fi. Staatsministerium 
der Justiz, Kfl. Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten. 
Mit Allerhöchster Genehmigung werden der Zinnwarenfabrikant Kommerzienrat Wilhelm 
Heinrichsen in Nürnberg und der frühere Hafnermeister Sebastian Gleichsner in München 
auf ihr Ansuchen der Funktion von Mitgliedern des gewerblichen Sachverständigen-Vereins 
für Bayern enthoben und an ihrer Stelle sowie an Stelle des verstorbenen Mitglieds Hof- 
schlossermeisters Karl Moradelli in München der Architekt und Baumeister Heinrich Krefft in 
München zum ordentlichen Mitgliede, der Schneidermeister Johann Böhm in München und 
der Fabrikbesitzer Königlich Bayerischer und Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischer Hoflieferant 
Heinrich Lauer in Nürnberg zu stellvertretenden Mitgliedern des gewerblichen Sach- 
verständigen-Vereins für Bayern berufen. 
München, den 13. März 1905. 
Frhr. v. Podewils. v. Miltner. Dr. v. Wehner. 
  
Nr. 5222. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
KR. Staatsministerium des Innern. 
Der Bayerischen Bodenkreditanstalt in Würzburg wurde die Genehmigung erteilt, 
innerhalb der gesetzlichen Maximalgrenze des Pfandbriefumlaufs eine weitere Serie (XXl) 
3 /2 % iger verlosbarer Hypothekenpfandbriefe zu 10 Millionen Mark sowie eine Serie (XXII) 
4% iger, bis zum Jahre 1915 unverlosbarer und unkündbarer Hypothekenpfandbriefe zu 
5 Millionen Mark in den Verkehr zu bringen. 
Beide Pfandbriefserien werden in Stücke zu 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark 
eingeteilt. 
Als Deckung für die Serie XXII dürfen nur Hypotheken mit mindestens ebenso 
langer Unkündbarkeit genommen werden. 
München, den 16. März 1905. 
Dr. Graf v. Feilitzsch.
	        
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