Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

Nr. 17. 183 
89. 
Hinsichtlich der Ausrüstung hat die Kommission zu untersuchen und festzustellen, Ausrüstung. 
a) ob und welche Segel für die im Schiffsattest zu bezeichnende Rheinstrecke not— 
wendig sind; 
b) Anzahl, Länge, Stärke und Gewicht der erforderlichen Anker, Ketten und Taue 
nach Maßgabe der Anlage A; 
c) die sonst erforderlichen Gegenstände. 
Es müssen, soweit nicht die in den Uferstaaten bestehenden Vorschriften zur Verhütung 
von Unfällen weitergehende Bestimmungen enthalten, vorhanden sein: 
1. auf allen Schiffen 
a) die in der Rheinschiffahrts-Polizeiordnung oder in den besonderen Verordnungen 
über die Beförderung von Spreng= und feuergefährlichen Stoffen vorgeschriebenen 
Signallaternen, Flaggen und Döpper, 
b) ein Sprachrohr, 
) ein Laufsteg, 
d) eine Leckpumpe, welche bei Schiffen unter 50 Tonnen Tragfähigkeit durch eine 
oder mehrere Wasserschaufeln ersetzt werden kann, 
e) Korksäcke, Reibhölzer und Schooren, 
|) ein Rettungsring mit Leine, 
g) kleines Fahrgeschirr, 
h) ein Blechplakat betr. die Wiederbelebung anscheinend Ertrunkener, 
i) Abdrücke der Rheinschiffahrts-Polizeiordnung und der amtlich genehmigten Unfall- 
verhütungs-Vorschriften, 
2. bei Schiffen über 50 Tonnen Tragfähigkeit und bei allen Dampf- 
schiffen 
k) ein Rettungsnachen mit Fahrgeschirr, 
I3. auf Schiffen über 200 Tonnen Tragfähigkeit und auf allen Dampf--- 
schiffen 
1) eine Leckpumpe für je 3 durch wasserdichte Schotten abgeteilte Räume und 
im) ein oder mehrere Leckkleider, 
1. auf Dampfschiffen weiter: 
n) eine Signalglocke von solcher Größe und Tonstärke, daß die mit der Glocke zu 
gebenden Zeichen auf größere Entfernung vernehmbar sind, 
o) ein Signalböller, 
p) ein Notsteuer, 
35
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.