Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

196 
Anlage E. 
Schiffsuntersuchungs-Kommission 
TW 
Uachtrag zum Schiffsattest. 
Das mit niederländischem Schiffsattest d. d. 
s'Gravenhage, den ten 19 , mit Reg.-No. 
versehene nicht niederländische schiff: , 
de 
zu gehörig, wurde heute gemäß 8 3 Ziffer 2 der Rhein— 
schiffahrts-Polizeiordnung der unterzeichneten Schiffsuntersuchungs-Kommission vorgeführt, in 
ihr Schiffsverzeichnis unter # eingetragen und hierbei bestimmt: 
Die Bemannung muß bestehen außer dem patentierten Schiffsführer aus: 
Matrosen 
Schiffsjungen 
(bei Dampfschiffen) Maschinisten 
Heizer 
, den. ien 19 
Schiffsuntersuchungs-fiommission 
LI.. S. Der Vorstand: 
Kosten: 
Gebühren M 
Stempel M 
  
Zusammen A
	        
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