Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

(Zweite Seite.) 
Das vorseits beschriebene Schiff ist von der unterzeichneten 
Schiffsuntersuchungs-Kommission in allen Teilen und Zubehörungen 
* 
untersucht, in ihr Schiffsverzeichnis untero. eingetragen, 
  
mit der in beladenem Zustande zulässigen tiefsten Einsenkung in nach- 
folgend aufgeführter Weise bezeichnet, sowie mit der im folgenden 
Verzeichnis angeführten Ausrüstung und Bemannung für die Rhein- 
schiffahrt auf der Strecke don. bs. 
für tauglich befunden worden. 
eo 
Auf Grund dieses Attestes darf dieses Schiff zur Rheinschiff- 
fahrt so lange benutzt werden, als es sich in erwähntem Bustande 
befindet und bis eine wesentliche Veränderung oder Ausbesserung, 
als welche auch die Erneuerung von Inhölzern oder Rippen 
des Schiffes anzusehen ist, vorgenommen wird. 
Die Abmessungen betragen: 
Größte Länge (Steuerruder nicht inbegriffer) m 
Größte Breite ..... m 
(Siebente Seite.) 
Attest 
über Nachuntersuchung No. 
Das vorstehend benannte Schiff ist heute nach vorgenommener 
Anderung — Ausbesserung — auf Antrag de 
in allen Teilen und Zubehörungen untersucht worden, und hat sich 
hierbei ergeben, daß
	        
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