Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

Nr. 19. 245 
g 34 4. Vorschriften für geschleppte Flöße. 
§ 35 5. Wahrschau der Flöße. . 
536 6. Ersatz der Wahrschau durch elektrische Meldung auf der Stromstrecke Kehl bis Steinmauern. 
837 7. Untersuchung der Flöße. 
8 88 8. Vermerk auf dem Floßschein. 
g 39 9. Änderungen im Floßbestand. 
g 40 10. Befugnisse der Behörden und Beamten. 
§ 41 11. Gebührenfreiheit. 
*42 Wahrschauen. · 
§ 43 Befahren abgebauter und zur Verlandung bestimmter Stromteile sowie von Rheindurchstichen. 
*44 Verbot anderer als der in gegenwärtiger Polizeiordnung erwähnten Signallichter. 
§ 45 Verpflichtung der Schiffer und Floßführer, einen Abdruck dieser Polizeiordnung mit sich zu 
führen. 
* 46 Strafbestimmungen. 
§* 47 Einführungstermin.
	        
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