Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

Nr. 24. 
  
Kap. 8 
Tit 
Vortrag 
333 
Festgesetzter 
Betrag 
  
42 
  
III 
  
  
10 
  
Pensionen und Alimentationen: 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die 
bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine 
quiesziert waren: 
aa) aus Zentralfonds. – 4 — F 
bb) aus Kreisfonds 
b) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals 
und zwar: 
aa) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige 
Lehrpersonen: 
a) aus Zentralfonds 
6) aus Kreisfonds 
bb) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen 
Dienstalterszulage im Pensionsfalle aus Zentral- 
fonds .45 886 – J 
c)) zur unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 
pensionierten Lehrpersonen und zur Gewährung von 
Zuschüssen an die Pensions= und Relikten-Unterstützungs- 
zuschuß-Kasse für das an gemeindlichen Pensionsein- 
fichtungen nicht teilnehmende Lehrpersoncl 
dd) zur Unterstützung des vor dem 1. Januar 1904 zu- 
gegangenen pensionierten Volksschullehrpersonals 
R) Unterstützungsbeiträge für Schullehrer-Relikten: 
aa) aus Zentralfonds: 
a) je 240 .∆ oder 300 .K für die Witwen, 130 —4 
oder 150 .∆& für die Doppelwaisen und 100 .X für 
die einfachen Waisen 158 510 +∆ — 5JT 
6) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 
zugegangenen Lehrer-Relikten und zur Gewährung 
von Zuschüssen an die Pensions= und Relikten- 
Unterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeind- 
lichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende 
Lehrpersonal 
7) für dürftige, dem Uniersüsungsale enwachfne 
Lehrerwaisen. . 
bb) aus Kreisfonds: 
a) im allgemeinen (in bisheriger Weises 
69) Beiträge à 90 .∆ für die Witwen, 36 .4 für 
die Doppelwaisen und 27 .K für die einfachen 
Waisen 
J) Zulagen à 60.4 für Witwen, welche das 65. Lebens- 
jahr zurückgelegt haben. 
d) Zuschuß an die besondere Schullehrer-Witwen- und Waisen- 
kasse des Kreises 
e) Beitrag an die Witwen- und Waisentase der Shꝛillehrer 
in München. 
  
S. C 
  
  
253 520— 
219 153— 
15 200— 
15 000— 
5600— 
2 000— 
234— 
40 851— 
8 340— 
12 000— 
  
1 200 —
	        
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