Nr. 24. 347
Festgesetzter
— Vortrag Betrag
4.
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Zwcchüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Ziff. 2 und
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die bis-
herigen Beiträge zur Ergänzung und Aupfbesserung des Lehrer-
einkommens, dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen
Lehrerinnen und Schulgehilfen aus Staatsfonds und zwar für
Gemeinden mit weniger als 10000 Einwohnen. 216 880/70
HBauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 und
L mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den
Volksschulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zuge-
flossenen Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14
Abs. 1 des Schulbedarfgesetzes Kap. III 8§ 1 Tit. 6 a der Kreis-
ausgaben 342 2.44.18
(Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfgesetzes
vom 28. Juli 1902 (Art. 16 Abs. 2 ziff. 4 des angeführten
E Gesetzes) 150 000.—
7 Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der
Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern nach Maßgabe der zum
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse Kap. III § 1
Tit. 3 der Kreisausgaben 506 5424 — —
Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits vor
dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiesziert worden sind — —
19 a) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige Lehr-
—
.
# personen 253 520—
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst=
alterszulagen im Pensionsfalle. 45 886 .4 — J — —
c) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionierten
Lehrpersonen und zur Gewährung von Zuschüssen an die
Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das
an gemeindlichen Penstonseinrichtungen nicht teilnehmende I
Oehrpersonal.... . ..... 15200.—
10 Unterstützungsbeiträge für Schullehrer-Relikten.
a) je 2.10 .X oder 300 .&¾ für die Witwen, 130 .& oder 150.0
für die Doppelwaisen und 100 . für die einfachen Waisen
158510 M — — —
b) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen
Lehrer-Relikten und zur Gewährung von Zuschüssen an die
Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das
an gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende
Lehrpersonal 5600—
I) für dürftige, dem unterstützungsalter entwachsene Lehrerwaisen 2000—
11| Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen 1 715—
121 Zur Unterstützung dürftiger Schuldienstexspektanten während der Ab-
leistung ihrer gesetzlichen Militärdienstzeit 1 000—
Summe 8 710 ur — 1 166 522059
Summe Kap. I A 710 938 K — 11169098091