Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

Nr. 24. 347 
  
  
  
  
Festgesetzter 
— Vortrag Betrag 
4. 
14 
Zwcchüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Ziff. 2 und 
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die bis- 
herigen Beiträge zur Ergänzung und Aupfbesserung des Lehrer- 
einkommens, dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen 
Lehrerinnen und Schulgehilfen aus Staatsfonds und zwar für 
Gemeinden mit weniger als 10000 Einwohnen. 216 880/70 
HBauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 und 
L mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den 
Volksschulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zuge- 
  
  
flossenen Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 
Abs. 1 des Schulbedarfgesetzes Kap. III 8§ 1 Tit. 6 a der Kreis- 
ausgaben 342 2.44.18 
(Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfgesetzes 
vom 28. Juli 1902 (Art. 16 Abs. 2 ziff. 4 des angeführten 
E Gesetzes) 150 000.— 
7 Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der 
Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern nach Maßgabe der zum 
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse Kap. III § 1 
Tit. 3 der Kreisausgaben 506 5424 — — 
Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits vor 
dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiesziert worden sind — — 
19 a) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige Lehr- 
  
  
  
— 
. 
  
  
  
  
  
  
  
# personen 253 520— 
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst= 
alterszulagen im Pensionsfalle. 45 886 .4 — J — — 
c) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionierten 
Lehrpersonen und zur Gewährung von Zuschüssen an die 
Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das 
an gemeindlichen Penstonseinrichtungen nicht teilnehmende I 
Oehrpersonal.... . ..... 15200.— 
10 Unterstützungsbeiträge für Schullehrer-Relikten. 
a) je 2.10 .X oder 300 .&¾ für die Witwen, 130 .& oder 150.0 
für die Doppelwaisen und 100 . für die einfachen Waisen 
158510 M — — — 
b) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen 
Lehrer-Relikten und zur Gewährung von Zuschüssen an die 
Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das 
an gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende 
Lehrpersonal 5600— 
I) für dürftige, dem unterstützungsalter entwachsene Lehrerwaisen 2000— 
11| Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen 1 715— 
121 Zur Unterstützung dürftiger Schuldienstexspektanten während der Ab- 
leistung ihrer gesetzlichen Militärdienstzeit 1 000— 
Summe 8 710 ur — 1 166 522059 
Summe Kap. I A 710 938 K — 11169098091 
 
	        
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