Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Nr. 24. 355 
. Festgesetzter 
Kap.8 Vortrag Betrag 
44— 
III 10 bb) aus Kreisfonds: 
a) im allgemeinen (in bisheriger Weise) 8200— 
6) zur Bestreitung der nach älteren Bewilligungen 
zu leistenden Absente 85880 
d) Zuschuß an die besondere Schullehrer-Wirweu- und Waisen= 
kasse des Kreises und zwar: 
a) ordentlicher Zuschu 7000|— 
6) außerordentlicher Zuschuß 9930— 
e) Beitrag an den Privatverein zur Unterstützung dienstunfähiger 
Schullehrer in Niederbayern. 686— 
11 Unterstützung für dürftige Schulamtszöglinge und Schubrantianen 
a) a) für dürftige Schulamtszöglinge 2•000|— 
6) dann für Schulpraktikanten 1 000— 
b) für Präparandinnen im Präparandinnen-Institute der armen 
Schulschwestern zu Weichs in Oberbayern 540— 
12 Übrige Ausgaben: 
a) zur Förderung der Distriktsschulbibliotheken für die Fort- 
bildung der Schullehrer 500— 
b) zur Organisierung von Schullehrer- erkhildingewurze (Kon- 
ferenzbezirken) . 3680- 
c) Remuneration resp. Unterstützungen für fortbildungspflich- 
tige Schuldienst- Exspektanten . 500— 
d) Remunerationen für die Lehrerinnen der weiblichen“ Hand- 
arbeiten ..... ... 11 500— 
Reservefonds für die deutschen Schulen . 201132 
Summe § 1: 561 352 — 1 353 152|75 
2 Lateinschulen: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars — — 
b) aus Kreisfonds für die Lateinschule Abensberg 180 — 
„c) Unterhaltsbeiträge .. . .... — — 
Summe § 2: 180 — 
Taubstummenanstalten. 
1|otationsbeiträge — — 
2 Freiplätze für Zöglinge an solchen Anstalten und für den Taub- 
stummenunterricht überhaupft 17 824830 
3 a) Verzinsung und Tilgung der für den Neubau der Anstalts- 
gebäude aufzunehmenden Passivkapitalien 10 000— 
b) Zuschuß zu dem Erweiterungsbau der Taubstummenanstalt 
Straubing, 4. Rate — — 
8Seitherige Zulagen an den Hilfslehrer Beckert aus Bentrcl und 
Kreisfonds à 90 .# . — 
54 Pension der Tanbstummeniehrerswitwe Josefa Wagner 740 40 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.