Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

360 
  
  
  
  
  
.% Festgesetzter 
Kap. Vortrag Betrag 
# 
IVS4 b) Stipendien zum Besuche des Hufbeschlagunterrichts . 1200 
c) zur Förderung der Rindviehzucht, insbesondere! mittels Genossen- 
schaftsbildung 15 000— 
d) Beitrag zum Kreisbienenzuchtverein . 300 
e) zur Hebung des Obstbaues und uͤnterstützung der Obstbau- 
vereine in Niederbayen 1 000— 
) Beitrag zum milchwirtschaftlichen Verein in Niderbayern 3 000— 
g) zur Verbesserung und Vermehrung der Schweinezucht in 
Niederbayern 1 200— 
h) Stipendien: 
a)zum Besuche des Molkereikurses in Weihenstephan 500— 
6) für Studierende der K. Akademie in Weihenstephan 100— 
1) Zuschuß an den Kreisfschereiverein! in “x:“°•*'½# zur Lebung 
der Fischzucht 500— 
k) zur Förderung der Ziegenzucht. .. 300— 
I 0 Zuschß an den Kreisgeflügelzuchtverein . 150— 
5 
6 zuschuß zur #entwässerung bes I#erooen in 5 dahredraien 15000.4, 
pro 1905 vierte Rate .. 3.000— 
# Su### #ch- # 70 197— 
V Auf Gesundheit. 
1 Remunerationen für praktische Arzte in armen 
Gegenden . 5 800— 
2 Beihilfen an Hebammen behufs reilnahne an den 
Repetitionskursen 200— 
3 Beiträge an Distriktsgemeinden zur Sustentation von 
6 Distriktstierärzten (bezw. prakt. Tierärzten) 6 000— 
6 Summe Kap- V 17 000— 
VI Auf Wohltatigkeit. 
1 — — — — — — — — — — — — — 
  
  
  
SS— 
  
  
  
Kreis-Irrenanstalten. 
Für den Betrieb der Pei- und Pflegeanstalt Deggendorf einschließ. 
lich der Bauunterhaltungskosten 
Für Verzinsung und Tilgung der Schulden und zwar: 
a) des Kreisobligationen-Anlehens vom Jahre 1887 zu ursprüng- 
lich 215 000 .# (Schuldenstand mit Schluß 1904: 77300 .4) 
b) der Refundierungsschuld vom Jahre 1888 und 1892 zu 
ursprünglich 102932 .X 65 „( ESchuldenstand mit Schluß 
1904: 41 079 &+ 33 J) 
c) des zum Neubau eines Pavillons für unruhige männliche 
Kranke in den Jahren 1901 und 1902 ausgenommenen Aulehens 
von 148 000 A (die Kapitaksheimzahlung beginut erst im 
Jahre 1910) 
  
  
250 270/27 
13600— 
6 8050 — 
  
5 920|—
	        
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