Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

Nr. 24. 
  
Kap 
IX 
  
Tit. 
— 
S# 
S——-— 
1 
S# 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
363 
Festgesetzter 
Vortrag Betrag 
4— 
Allgemeiner Reservefonnns„ 12 424|62 
Summe Fap. 1# 12 2462 
Summe der Kreis-Nusgaben) 7065765354 
II. Abschmitt. 
Kreis-Einnahmen. 
Zuschüsffe ans der Staatskasse. 
A. Zuschüsse aus Zentralfonds für Erziehung und 
Bildung. 
Lateinschulen. s . 
Die auf speziellen Rechtstiteln und Willigungen beruhenden Fun- 
dationsbeitrieeen:: — 
Aus der Kreisschuldotaititton — — 
Pensionen für quieszierte Studienlehrer und Studienlehrers Pelitten — 
umme 31 — — 
Gewerblich-technische Schulen. 
Für die Kreisweberschule in Passau ..... — — 
Summe §8 2 — — 
Volksschulen. 
Auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende Fundations- 
beitrieen:n: 9224|41 
Leistungen für ständige Bauausgaben 5170 
Budgetmäßige Kreisschuldotation und zwar: 
a) seitherige budgetmäßige Kreisschuldotatioo 99 654/|97 
b) neue Kreisschuldotation behufs Unterstützung der mit Schul- 
lasten überbürdeten Gemeinden 110 700— 
Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Ziffer 2 und 
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die bisherigen 
Beiträge zur Ergänzung und Aufbesserung des schrereuipmmens 
dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen Lehrerinnen 
und Schulgehilfen aus Staatsfonds und zwar für Gemeinden mit 
weniger als 10000 Einwohmngen 207 839|86 
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 und 
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks- 
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen 
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des 
Schulbedarfgesetzes — Kap. III 8 1 Tit. Ga der Kreis-Ausgaben — 33 91361
	        
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