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des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten jeweils nach Maßgabe der vorhandenen
Mittel Verfügung zu treffen.
2. Zu der Willigung des Landrates für Verbesserung der baulichen Einrichtungen der
Kreis-Taubstummenanstalt in Frankenthal erteilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
3. Den Beschlüssen über die Gewährung der außerordentlichen Zulagen an Kreisbeamte
und Kreisbedienstete im Vollzuge des § 21 des Finanzgesetzes und in Anlehnung an die
Allerhöchste Verordnung vom 11. August 1904, die Besoldungen der Staatsbeamten und
Staatsbediensteten betreffend, erteilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
4 Der Beschluß, dem Pensionsfonds für die Beamten des kulturtechnischen Dienstes
etwaige Einsparungen aus den Etatspositionen des kulturtechnischen Dienstes vom Rechnungs-
jahre 1904 ab zuzuführen sowie die Erübrigungen aus dem Jahre 1902 zu überweisen,
wird genehmigt.
5. Die auf die Kreisirrenanstalt Klingenmünster und auf die Kreis-Kranken= und
Pflegeanstalt bezüglichen Beschlüsse genehmigen Wir, soweit dies nicht schon geschehen ist.
In letzterer Hinsicht verweisen Wir auf Unsere Entschließung vom 29. Dezember 1904
und auf die Entschließung des K. Staatsministeriums des Innern vom 20. desselben Monats.
Den über die Errichtung einer zweiten Kreisirrenanstalt für die Pfalz gefaßten Be-
schlüssen haben Wir inhaltlich Entschließung des genannten K. Staatsministeriums vom
17. Dezember 1904 unter Vorbehalt der gesetzlichen Ermächtigung zur Anlehensaufnahme
Unsere Genehmigung erteilt.
6. Die auf die Rheindämme bezüglichen Beschlüsse begegnen keiner Erinnerung.
Den auf den allgemeinen Reservefonds und auf Erübrigungen überwiesenen Willigungen
des Landrats erteilen Wir Unsere Genehmigung.
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für die
ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade.
München, den 26. April 1905.
Luitpold,
Prinz von SLayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Frhr. v. Podewils. Dr. Graf v. Feilitzsch. Dr. v. Wehner. v. Pfaff.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
an dessen Statt:
Ministerialrat Krazeisen.
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