Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

Nr. 24. 
Kap. 
393 
  
  
Tit. 
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
  
4 
2 
  
  
  
  
II. Abschnitt. 
Kreis-Einnahmen. 
Zuschüsse aus der Staatskasse. 
A. Zuschüsse ausZentralfonds für Erziehung und Bildung. 
Lateinschulen. 
Die auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhenden 
Fundationsbeiträgge.. ......... 
Aus der Kreisschuldotatiio 
Pensionen für quieszierte Studienlehrer und Studienlehrer-Relikten " 
Summe § 1 
Gewerblich-technische Schulen. 
Zuschuß an die Kreisrealschule Regensburg 
  
Volksschulen. 
Auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende Fundations- 
eiträgge... ... 
Leistungen für ständige Bauausgasgen 
a) Altere budgetmäßige Kreisschuldotatton 
b) Neue Kreisschuldotation behufs Unterstützung der mit Schul- 
lasten überbürdeten Gemeiden 
Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Ziff. 2 und 
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die bis- 
herigen Beiträge zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrer- 
einkommens, dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen 
Lehrerinnen und Hilfslehrer aus Staatsfonds und zwar für 
Gemeinden mit weniger als 10000 Einwohnen 
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 und 
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks- 
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen 
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des 
Schulbedarfgesetzes — Kap. III § 1 Tit. Ga der Kreisausgaben — 
Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfgesetzes 
vom 28. Juli 1902 (Art. 16 Abs. 2 Ziff. 4 des angeführten 
Gesetzsssss 
Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der 
Gemeinden bis zu 10000 Einwohnern nach Maßgabe der zum 
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse — Kap. III 
§ 1 Tit. 3 der Kreisausgabgden 380 402.4 — J 
Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiesziert waren 
270.4– 
  
Summe s * 
  
977 
55F7|15 
22 947 
377 
69 446 
118 600 
186 536 
34 114 
255.000 
 
	        
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