Nr. 24.
Kap.
393
Tit.
Vortrag
Festgesetzter
Betrag
4
2
II. Abschnitt.
Kreis-Einnahmen.
Zuschüsse aus der Staatskasse.
A. Zuschüsse ausZentralfonds für Erziehung und Bildung.
Lateinschulen.
Die auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhenden
Fundationsbeiträgge.. .........
Aus der Kreisschuldotatiio
Pensionen für quieszierte Studienlehrer und Studienlehrer-Relikten "
Summe § 1
Gewerblich-technische Schulen.
Zuschuß an die Kreisrealschule Regensburg
Volksschulen.
Auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende Fundations-
eiträgge... ...
Leistungen für ständige Bauausgasgen
a) Altere budgetmäßige Kreisschuldotatton
b) Neue Kreisschuldotation behufs Unterstützung der mit Schul-
lasten überbürdeten Gemeiden
Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Ziff. 2 und
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die bis-
herigen Beiträge zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrer-
einkommens, dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen
Lehrerinnen und Hilfslehrer aus Staatsfonds und zwar für
Gemeinden mit weniger als 10000 Einwohnen
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 und
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks-
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des
Schulbedarfgesetzes — Kap. III § 1 Tit. Ga der Kreisausgaben —
Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfgesetzes
vom 28. Juli 1902 (Art. 16 Abs. 2 Ziff. 4 des angeführten
Gesetzsssss
Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der
Gemeinden bis zu 10000 Einwohnern nach Maßgabe der zum
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse — Kap. III
§ 1 Tit. 3 der Kreisausgabgden 380 402.4 — J
Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiesziert waren
270.4–
Summe s *
977
55F7|15
22 947
377
69 446
118 600
186 536
34 114
255.000