Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

Nr. 24. 395 
Abschied für den Landrat von Oberfranken über dessen Verhandlungen für das Jahr 1905 
Im Namen Seiner Mojestät des Königs. 
Titpoll. 
Von Gottes Gnaden Königlicher prinz von Hayem, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate von Oberfranken in seinen Sitzungen 
vom 7. bis 19. November 1904 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und 
erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1903. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1903 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1905. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Oberfranken beträgt für das Jahr 1905: 
2 882 661 & 30 J, wovon ein Steuerprozent auf 28 826 61 J4 sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1905. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen 
erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die vom Landrate bei Prüfung des Voranschlages gestellten Anträge und gefaßten 
Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung: 
1. Zu den Beschlüssen des Landrats, aus den Erübrigungen bei Kap. III § 1 Tit. 2 
des Ausgabenvoranschlags 1000 M zur Erhöhung der seitherigen Willigung für Erteilung 
des Unterrichts in den weiblichen Handarbeiten an den Volksschulen, 1500.¾“ zu Pensions-
	        
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