Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

408 
Kap. 
Tit. 
Vortrag 
Betrag 
Festgesetzter 
  
4— 
  
  
  
  
II. Abschnitt. 
Kreis- Einnahmen. 
Zuschüsse aus der Staatskasse. 
A. Zuschüsse aus Zentralfonds für Erziehung und Bildung. 
Lateinschulen. 
Die auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhenden Fun- 
dationsbeiträüge 
Aus der Kreis-Schuldotation . 
Pensionen für quieszierte Studienlehrer und Srudienlehrer--Relikten 
  
Summe § 1 
Gewerblich-technische Schulen. 
Für die Realschule in Kulmbach 
1 229/7 
  
Summe § 2 
Volksschulen. 
Auf spcziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende Fundations- 
eiträge v 
Leistungen für ständige Bauausgaben 10 793 7 
a) Budgetmäßige Kreis-Schuldotation 
b) Neue Kreis-Schuldotation behufs Unterstützung der mit 
Schullasten überbürdeten Gemeinden 
4 Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abf. 2 Zif. 2 
  
und Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die 
bisherigen Beiträge zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrer- 
einkommens, dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen 
Lehrerinnen und Schulgehilfen aus Staatsfonds und zwar für 
Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnen 
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 und 
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks- 
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen 
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des 
Schulbedarsgesetesk — Kap. III § 1 Tit. 6 a der Kreis= Aus- 
gaben 
Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schuibedarsaesehes 
vom 28. Juli 1902 « 
(Art. 16 Abs. 2 Zif. 4 des angeführten Gesetzes.) 
Dienstalters-Zulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der 
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern nach Maßgabe der 
zum Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse — 
Kap. 111 § 1 Tit. 3 der Kreis-Ausgaben. 480 892 4 50 t 
  
1229714 
  
18 016.2 
125 017 
114200 
233 603 
84 493 
285 000 
 
	        
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