408
Kap.
Tit.
Vortrag
Betrag
Festgesetzter
4—
II. Abschnitt.
Kreis- Einnahmen.
Zuschüsse aus der Staatskasse.
A. Zuschüsse aus Zentralfonds für Erziehung und Bildung.
Lateinschulen.
Die auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhenden Fun-
dationsbeiträüge
Aus der Kreis-Schuldotation .
Pensionen für quieszierte Studienlehrer und Srudienlehrer--Relikten
Summe § 1
Gewerblich-technische Schulen.
Für die Realschule in Kulmbach
1 229/7
Summe § 2
Volksschulen.
Auf spcziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende Fundations-
eiträge v
Leistungen für ständige Bauausgaben 10 793 7
a) Budgetmäßige Kreis-Schuldotation
b) Neue Kreis-Schuldotation behufs Unterstützung der mit
Schullasten überbürdeten Gemeinden
4 Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abf. 2 Zif. 2
und Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die
bisherigen Beiträge zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrer-
einkommens, dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen
Lehrerinnen und Schulgehilfen aus Staatsfonds und zwar für
Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnen
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 und
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks-
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des
Schulbedarsgesetesk — Kap. III § 1 Tit. 6 a der Kreis= Aus-
gaben
Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schuibedarsaesehes
vom 28. Juli 1902 «
(Art. 16 Abs. 2 Zif. 4 des angeführten Gesetzes.)
Dienstalters-Zulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern nach Maßgabe der
zum Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse —
Kap. 111 § 1 Tit. 3 der Kreis-Ausgaben. 480 892 4 50 t
1229714
18 016.2
125 017
114200
233 603
84 493
285 000