Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

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1. eine neue Serie (Nr. XXXV) 3½ %/ iger, im Laufe von längstens 70 Jahren 
im Weg der Kündigung, Verlosung oder des freihändigen Rückkaufs einzulösender Hypotheken- 
pfandbriefe auf den Inhaber im Gesamtbetrage von 10 Millionen Mark, eingeteilt in 
Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 , 
2. eine neue Serie (I) 3½ oiger Kommunalobligationen auf den Inhaber im Be- 
trage von zwei Millionen Mark, eingeteilt in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 
und 100 JI, welche innerhalb 55½ Jahren im Weg der Kündigung, Verlosung oder 
des Rückkaufs eingelöst werden, in den Verkehr zu bringen. 
Die neuen Kommunalobligationen unterscheiden sich im Text von den durch Ministerial- 
entschließung vom 29. März 1901 zur Ausgabe genehmigten Kommunalobligationen der 
Bayerischen Vereinsbank nur durch den Zinsfuß und die längere Umlaufszeit. 
München, den 4. Februar 1905. 
Dr. Graf v. Feilitzsch. 
Ordens-Verleihung. 
Im Namen Seiner Majestät des fönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 8. Januar 1905 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem K. Kämmerer 
und Obersten Hartmann Freiherrn von Ow 
auf Wachendorf, Hofmarschall und Persön= 
lichen Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit 
des Prinzen Ludwig Ferdinand von Bayern, 
das Ritterkreu;z des Verdienstordens der 
Bayerischen Krone zu verleihen. 
  
  
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
Im Namen Seiner. Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinzuit 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 18. Jannar 1905 dem K. Staats. 
rate i. o. D., Generaldirektor der K. Staats 
eisenbahnen Gustav Ritter von Ebermayer 
für das ihm von Seiner Königlichen Hoheit 
dem Großherzoge von Luxemburg verliehene 
Großoffizierskreuz des luxemburgischen Ordens 
der Eichenkrone, 
dem K. Intendanz-Oberinspektor Engen 
Leonhard und dem K. Hoftheatergarderobe- 
meister Wilhelm Dieter für die ihnen von 
Seiner Hoheit dem Herzoge von Anhalt ver- 
liehenen Ordensauszeichnungen und zwar dem 
ersteren für das Ritterkreuz 2. Klasse des 
Herzoglich Anhaltischen Hausordens Albrechts 
des Bären, dem letzteren für die goldene 
Verdienstmedaille des gleichen Ordens und 
dem K. Hoftheatermaler Hans Frahm 
in München für den ihm von Seiner Hoheit 
dem Herzoge von Anhalt verliehenen Herzog- 
lich Anhaltischen Verdienst. Orden für Wissen- 
schaft und Kunst 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu erteilen.
	        
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