Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

Nr. 24. 
  
Kap. 8 
Tit. 
425 
  
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
  
— 2 
  
  
D 
– 
— 
o! 
10 
11 
12 
  
  
  
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 und 
miir Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks- 
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen 
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des 
Schulbedarfgesetzes 
Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schubedarsgesetzes 
vom 28. Juli 1902 (Art. 16 Abs. 2 ziffer 4 des angeführten 
Gesetzes). . 
Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal au den Volksschulen der 
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern nach Maßgabe der zum 
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten n eschlüsse e 473 000 + 24 3 
a) ) guschuße an den gesetzlichen Kreisverein zur 2 
dienstunfähig gewordener Schullehrer 
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst= 
alterszulagen im Pensionsfallel 26964 .4 — J4 
I) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionierten 
Lehrpersonen und zur Gewährung von Zuschüssen an die 
Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das 
an gemeindlichen Penstonseinrichtungen nicht teilnehmende 
Lehrpersonal. . .. 
Unterstützungsbeiträge für Schullehrerrelikten: 
a) je 240 .∆ oder 300 .K für die Witwen, 130 oder 150 A 
für die Doppelwaisen und 100 .Kx für die einfachen Waise 
117 310 ∆ — J 
b) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen 
Lehrerrelikten und zur Gewährung von Zuschüssen an die 
Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das 
an gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende 
Lehrpersonal. 
J) für dürftige, dem unterstützungsalter entwachsene Lehrer- Waisen 
Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen 
Zur Unterstützung dürftiger Schuldienstexspektanten nhren der 
Ableistung ihrer gesetzlichen Militärdienstpflicht 
333 238|51 
210 000— 
106 320 
6 9900. 
7 300 
2 000|1 
1 7151= 
300— 
  
  
Summe 8§8 3: 617274 4 7— J 
  
  
Summe Kap. I A 617274 &+& 24 t 
— 
B. Zuschüsse aus Zentralfonds für Industrie und Kultur. 
Auf Landeskultur und landwirtschaftliche Interessen 
überhaupt 
Zu den Ausgaben des kulturtechnischen Dien. Dienstes 
  
Summe Kap. 7 617274 24 J 
  
1 066 464|62 
10670359|69 
2572— 
8 600|— 
169053169 
  
69°
	        
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