Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

Nr. 24. 427 
Abschied für den Landrat von Unterfranken und Aschaffenburg über dessen Verhandlungen für 
das Jahr 1905. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
· Luitpold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prim von gayern, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate von Unterfranken und Aschaffenburg in 
seinen Sitzungen vom 7. bis 19. November 1904 gepflogenen Verhandlungen Vortrag er- 
statten lassen, und erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1903. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1903 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das Kreis- 
Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1905. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Unterfranken und Aschaffenburg beträgt 
für das Jahr 1905: 3 815 896 +— 32 J, wovon ein Steuerprozent auf 38 158 " 
96 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1905. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die von dem Landrate bei Prüfung des Voranschlages gestellten Anträge und ge- 
faßten Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung: 
1. Zu dem Beschlusse des Landrats in den Etat der Volksschulen für die erste Aus- 
stattung einer Kreis-Lehrmittelanstalt (eines Schulmuseums) 1000 x und für die laufenden,
	        
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