Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

428 
jährlich wiederkehrenden Ausgaben 1000 M, im ganzen 2000 , zu bewilligen, desgleichen 
zu der auf Rechnung der allgemeinen Reserve erfolgten Bereitstellung von 500 —X zur Be- 
gründung und Unterhaltung von Schülerbibliotheken erteilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
2. Der auf den Bau eines neuen Anstaltsgebäudes für die Taubstummenanstalt in 
Würzburg bezügliche Beschluß des Landrates erhält Unsere Genehmigung. 
3. Den Beschlüssen über die Gewährung der außerordentlichen Zulagen an Kreisbeamte 
und Kreisbedienstete im Vollzuge des § 21 des Finanzgesetzes vom 10. August 1904 und 
in Anlehnung an die Allerhöchste Verordnung vom 11. August 1904, die Besoldungen der 
Staatsbeamten und Staatsbediensteten betreffend, erteilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
4. Der Beschluß, wonach der Landrat sich bereit erklärt, dem Zuchtverbande für gelbes 
Frankenvieh einen entsprechenden Betrag im nächsten Jahre zur Verzinsung und Tilgung 
des zur Einrichtung einer Wasserleitung auf dem Pilsterhof aufzunehmenden Darlehens aus 
der allgemeinen Reserve zu bewilligen, ist genehm. 
5. Die auf die Irrenpflege, insbesondere auf die Errichtung einer zweiten Kreisirren- 
anstalt bezüglichen Beschlüsse genehmigen Wir unter wohlgefälliger Anerkennung der vom 
Landrate bekundeten Fürsorge. 
Den auf den allgemeinen Reservefonds überwiesenen Willigungen erteilen Wir Unsere 
Genehmigung. "k 
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für die 
ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung 
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
München, den 26. April 1905. 
Luitpold, 
Prinz von Bayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Arhr. v. Podewils. Dr. Graf v. Feilitssch. Dr. v. Wehner. v. Pfaff. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
an dessen Statt: 
Ministerialrat Krazeisen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.