Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

Nr. 24. 443 
9. Die Beschlüsse des Landrates bezüglich der weiteren Ausgestaltung des kulturtech— 
nischen Dienstes genehmigen Wir unter Anerkennung des hierdurch neuerdings bewiesenen 
lebhaften Interesses für die Hebung der Landeskultur. 
10. Die Beschlüsse über die Verwendung der Renten des Maximilianshilfsfonds sind 
genehm. 
11. Den auf die Irrenpflege bezüglichen Beschlüssen erteilen Wir Unsere Genehmigung, 
soweit Wir diese nicht schon mit Entschließung vom 29. Dezember 1904 gegeben haben. 
12. Die Beschlüsse über die Gewährung von Zuschüssen für Wildbachverbauungen und 
Flußkorrektionen und Uferschutzbauten genehmigen Wir gerne. 
Den auf den allgemeinen Reservefonds und auf Erübrigungen überwiesenen Willigungen 
des Landrates erteilen Wir Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für die 
ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung 
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
München, den 26. April 1905. 
Luitpold, 
Prinz von Bayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Frhr. v. Podewils. Dr. Graf v. Feilitzsch. Dr. v. BWehner. v. Pfaff. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
an dessen Statt: 
Ministerialrat Krazeise n.
	        
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