d) Besondere Zulagen für:
aa) Lehrer in Gemeinden des Donaumooses
bb) dem Lehrer in der Gemeinde Balderschwang
Nr. 24. 445
** —— Festgesetzter
Kap. § Vortrag Betrag
# I MIJ
II
III 5 E— und Unterstützungen für das aktive Lehr-
persona
* a) Unterstützungen für das aktive Lehrpersonal 3 000
1 b) Aufwendungen zur Honorierung der während des Sterbe- und
*2 Sterbe-Nachmonats aufgestellten Schulverweser mit Aus-
l nahme jener in unmittelbaren Städten 1 500l
c) Unterstützungen für dürftige Schuldienstexpektanten während
1 der Ableistung ihrer gesetzlichen Militärdienstpflicht
aa) aus Staatsfonds 1 000
3 bb) aus Kreisfonds 1 000
l
——-.-.——-
OO
-1
cc)demSchulverweserinBirgsau
6| Allgemeine Beiträge an Schulkassen:
a) Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit
10 000 und mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehr-
personal an den Volksschulen dieser Gemeinden seither aus
Staatsfonds zugeflossenen Dienstalters= und sonstigen Zu-
lagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarfgesetzes
b) weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden
c) Zuschüsse an die Schulkassen der übrigen Gemeinden mit
Ortsstatuten an Stelle der seitherigen Bewilligungen an das
Lehrpersonal an den Volksschulen dieser Gemeinden aus
Staats= und Kreisfonds .
d) weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden
e) sonstige Zuschüsse an Schulkassen:
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars
9) aus Kreisfonds
7) aus der im außerordentlichen Etat bewilligten neuen
Kreisschuldotation behufs Unterstützung der mit Schul-
lasten überbürdeten Gemeinden
Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhausneubauten:
a) Realexigenzbeiträge !
b) zum Unterhalte von Schulhäuserrn
c) zu Schulhausneubauten 1
Ständige Bauausgaben
Prüfungs= und Aufsichtskosten:
a) Diäten der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme der
ordentlichen und außerordentlichen Schulvisitarionen
dann für Formularpapiere und sonstige Regiebedürfnisse
b) für die Kreisschulinspektoren:
aa) Gehalltete
bb) Gehaltszulagen
cc) Diäten und Reisekosten
89 589095
8279|80
8997|112
9 655 72
65 000,
32 500
16 650
300
& 190
1 380
1000