Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

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Vortrag 
Festges utzter 
Betrag 
  
4— 
  
III 
  
  
  
  
  
  
c) für Verweser von Inspektionsbezirkeen 
d) für Schulvisitationen durch den Kreisschulreferenten 
e) Pension des Kreisschulinspektors Heiß in Augsburtg 
1) Pension des Kreisschulinspektors, Kreisschulrates Hritzlmayr 
in Augsburg . 
Pensionen und Alimentationen: « 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiesziert waren: 
aa) aus Zentralfonds .. 540.4 — 
bb) aus Kreisfonds . 
b) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals 
und zwar: 
aa) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unter- 
stützung dienstunfähig gewordener Schullehrer: 
a) aus Zentralfonds. . 
OausKretsfonds 
l. für die bis 1879 pensionierten Schullehrer 
2. für das seit 1880 quieszierte Schullehrer- 
personal. . 
3. zur Gewährung einer besonderen Zulage von 
je 50 4 für die vor dem 1. Januar 1891 
in den Ruhestand getretenen Lehrer, welche eine 
Dienstzeit von 30 Jahren und darüber zurück- 
gelegt haben 
4. zur Gewährung einer besonderen Zulage von 
10% der Pension für die vor dem 1. Ja- 
nnar 1896 in den Ruhestand getretenen Lehrer 
bb) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen 
Dienstalterszulagen im Pensionsfalle aus Zeutral- 
fonds 31 434 MA 
ec) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pen- 
sionierten Lehrpersonen und zur Gewährung von Zu- 
schüssen an die Pensions= und Relikten-Unterstützungs. 
Zuschußkasse für das an gemeindlichen Pensionsein- 
richtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal 
I) Unterstützungsbeiträge für Schullehrerrelikten: 
aa) aus Zentralfonds: 
a) je 2.10 .X oder 300 .X& für die Witwen, 130 .4 
oder 150 ∆ für die Doppelwaisen und 100 .4 
für die einfachen Waisen 9p9450.# 
zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 
zugegangenen Lehrerrelikten und zur Gewährung 
von Zuschüssen an die Pensions= und Relikten- 
Unterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeind- 
lichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende 
Lehrpersonal .... 
9. 
— 
  
720 
  
1 000 
3552 
4644 
136 480 
1 130 
69 007|40 
1 000 
3 480 
§ 790
	        
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