Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

Nr. 36. 519 
Nr. 2870WV. 
Bekanntmachung, den Vollzug des Reichsgesetzes über die Bekämpfung gemeingefährlicher 
Krankheiten betreffend. 
K. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. 
Unter Bezugnahme auf § 40 des Reichsgesetzes, betreffend die Bekämpfung gemein- 
gefährlicher Krankheiten, vom 30. Juni 1900 (Reichsgesetzblatt S. 306) und auf § 6 
der Königlichen Allerhöchsten Verordnung vom 8. November 1904 (Ges.= u. Verordn.= 
Blatt Seite 563) wird hiemit Nachfolgendes angeordnet: 
I. Die Bestimmung darüber, von welchem Zeitpunkte an bei nahender Seuchengefahr 
die nach Maßgabe des Reichsgesetzes vom 30. Juni 1900 für den Eisenbahn-, Post= und 
Telegraphenverkehr sowie für den Schiffahrtsbetrieb auf dem Bodensee zu ergreifenden Schutz- 
maßregeln anzuwenden sind, erfolgt durch das K. Staatsministerium für Verkehrs- 
angelegenheiten. 
II. Die Ausführung dieser Schutzmaßregeln obliegt für den Bereich der K. B. Staats- 
eisenbahnen und der rechtsrheinischen Privatlokalbahnen sowie der Schiffahrt auf dem Bodensee 
der Generaldirektion der K. Staatseisenbahnen, für den Bereich der Post= und Telegraphen= 
verwaltung der Generaldirektion der K. Posten und Telegraphen. Hinsichtlich des Netzes 
der Pfälzischen Eisenbahnen werden die zur Ausführung der Schutzmaßregeln erforderlichen 
Anordnungen an die Verwaltung dieser Eisenbahnen unmittelbar vom K. Staatsministerium 
für Verkehrsangelegenheiten erlassen. 
München, den 1. Juli 1905. 
v. Frauendorfer. 
  
  
— — 
Verleihung der Würde eines erblichen Kammer der Reichsräte betreffend, den Guts- 
Reichsrates der Krone Gayern. besiter Friedrich von Deuster in Stern- 
— berg als erblichen Reichsrat der Krone Bayern 
Im Mamen Seiner Majestät des Königs. allergnädigst zu ernennen geruht. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- Auszug aus der Adels-Matrikel 
  
pold, des Königreichs Bayern Verweser, des Königreiches. 
haben vermöge Allerhöchsten offenen Dekrets 
vom 1. Juli 1905 in Rücksicht auf die Ver- Der Adelsmatrikel wurden einverleibt: 
fassungs-Urkunde Titel VI § 3 und auf das am 10. Juni 1905 der Kommerzienrat 
Gesetz vom 9. März 1828, die Bildung der Wilhelm Ritter von Finck in München für
	        
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