Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

Nr. 38. 525 
Nr. 14869. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Mit Ministerialentschließung von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde 
Hof 3½⅛ /dige Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamtbetrage von!“200,000 Mark 
und zwar Stücke zu 2000, 1000, 500 und 200 Mark in den Verkehr bringe. 
München, den 17. Juli 1905. 
Dr. Graf v. Feilitzsch. 
Nr. 14901. 
  
Bekanutmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Der Bahyerischen Landwirtschaftsbank (E. G. m. b. H.) in München wurde die Ge— 
nehmigung erteilt in Gemäßheit des 8 20 ihres Statuts eine weitere (VIII.) Serie auf 
den Inhaber lautender, verlosbarer und zu 3 1/2%% verzinslicher Hypothekenpfandbriefe im 
Gesamtbetrage von 10 Millionen Mark in Verkehr zu bringen. 
Die Hypothekenpfandbriefe sind in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 
100 Mark eingeteilt. 
München, den 17. Juli 1905. 
Dr. Graf v. Feilitzsch. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur I für das hrohreut i FoSächsischen 
Annahme fremder Dekorationen. rechtsordens: 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. dem Staatsrate im a. o. D. und Präsi- 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- denten der K. Regierung von Oberbayern 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, Voseph Ritter von Schraut; 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
den Nachgenannten die Bewilligung zur An= II. für das Komturkreuz II. Klasse des- 
nahme und zum Tragen der ihnen von Seiner selben Ordens: 
Majestät dem Könige von Sachsen verliehenen dem Geheimen Hofrate und Justitiar der 
Ordensauszeichnungen zu erteilen: K. Hofverwaltung Heinrich Höglauer; 
  
 
	        
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