Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

Hofdienst-Nachricht. 
Im Namen Seiner Moajestät des fKänigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 13. Juli 1905 den Königlichen 
Preußischen Oberstleutnant a. D. Karl Grafen 
von Holnstein aus Bayern, auf sein 
alleruntertänigstes Ansuchen, zum Königlichen 
Kämmerer zu ernennen. 
  
Verleihung der Würde eines 
lebensläuglichen Reichsrates der 
Kirone Bayern. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 24. Juli 1905 Aller- 
höchst bewogen gefunden, den K. Kämmerer 
und Gutsbesitzer, Major a. D. Haus Frei- 
herrn von Thüngen in Thüngen zum 
lebenslänglichen Reichsrat der Krone Bayern 
allergnädigst zu ernennen. 
  
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 22. Juli 1905 dem K. Kämmerer 
und Oberstleutnant a. D. Rudolf Freiherrn 
von Thüngen für das ihm verliehene Rechts- 
ritterkrenz des K. Preußischen Johanniter- 
Ordens und 
dem Leibjäger Seiner Königlichen Hoheit 
des Prinzen Rupprecht von Bayern, Peter 
Quirin, für das ihm von Seiner Majestät 
dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen, 
verliehene K. Preußische Allgemeine Ehren- 
zeichen 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu erteilen.
	        
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